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Keine Schrittmacherkontrollen mehr

„Kölnische Rundschau“ berichtet über Kreiskrankenhaus Mechernich:  Weitere Wege für Versicherte  – Herzschrittmacher-Kontrollen nur noch bei niedergelassenen Ärzten oder im Schleidener Antoniushospital

Das Kreiskrankenhaus Mechernich darf keine Herzschrittmacher-Kontrolluntersuchungen an Kassenpatienten mehr durchführen. Luftbild: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich – Der Mechernicher Heinz Gerd Janssen lieferte den Auslöser: Er ging mit einem Schreiben an die Medien, in dem das Kreiskrankenhaus Mechernich ihm mitgeteilt hatte, dass es fortan keine Herzschrittmacher-Kontrolluntersuchungen mehr durchführen dürfe. Die renommierte Klinik hatte Janssen an niedergelassene Ärzte oder das Antoniushospital in Schleiden verwiesen.

„Wir werden hier mit der Tatsache konfrontiert, dass die Kassenärztliche Vereinigung ambulante Dienste der Krankenhäuser auf Druck der Ärzte-Lobby herauslösen und auf die niedergelassenen Ärzte verlagern möchte“, schreibt Janssen an die Mechernicher Agentur „ProfiPress“.

Und: „Mechernich ist eine gut aufgestellte Stadt; und damit das auch so bleibt, sollten wir aufpassen, dass wichtige Pfeiler unserer Infrastruktur nicht verloren gehen.“ Ein weiterer Aspekt werde hier deutlich, so Heinz Gerd Janssen: „Die Zementierung der Zwei-Klassen-Medizin“. Denn bei Privatpatienten dürfe die Kreisklinik weiter Herzschrittmacher-Kontrolluntersuchungen durchführen.

Der Redakteur Ronald Larmann greift den Sachverhalt heute in der „Kölnischen Rundschau“ auf. Dr. Peter Wirtz, der Chefarzt der Kardiologie und Ärztliche Direktor des Kreiskrankenhauses in Mechernich habe Janssen geschrieben, dass „ab dem 1. Juli 2013 am Standort Kreiskrankenhaus Mechernich keine Herzschrittmacher-Kontrolluntersuchungen bei gesetzlich versicherten Patienten durchgeführt werden”. Wirtz verweise an eine Gemeinschaftspraxis in Euskirchen oder das Schleidener Krankenhaus.

„Wenn man bedenkt, dass es sich bei dem betreffenden Personenkreis in der Regel um alte, kranke und gebrechliche Menschen handelt, ist die lange Anreise für eine lebenserhaltende Untersuchung eine Zumutung und unverantwortlich“, sagte Heinz Gerd Janssen dem Rundschau-Redakteur. Im Mechernicher Krankenhaus seien die Untersuchungen sehr angenehm und kompetent gewesen, sagte Janssen der „Kölnischen Rundschau“.

Für Dr. Hans Rossels, den Hauptgeschäftsführer des Kreiskrankenhauses Mechernich, ist die Angelegenheit ein legitimes  Vorgehen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), so Ronald Larmann. „Krankenhaus-Chefärzte werden lediglich hilfsweise für solche ambulanten Versorgungen zugelassen“, so Rossels zur „Rundschau“. Das sei dann der Fall, wenn die Leistungen gar nicht oder nicht ausreichend von den niedergelassenen Ärzten angeboten werden könnten.

Weil die Versorgung inzwischen in der Euskirchener Gemeinschaftspraxis möglich sei, habe die KV offenbar nach Recht und Gesetz gehandelt. „Wir haben auf jeden Fall keinen Grund, daran zu zweifeln“, so der Kreiskrankenhausdirektor. Im Schleidener Krankenhaus hingegen bestehe die Zulassung fort. Und Privatpatienten könnten deshalb in Mechernich weiterbehandelt werden, weil man für sie keine Zulassung benötige.

Die „Kölnische Rundschau“ befragte auch Karin Hamacher, die Pressereferentin der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Sie sagte, eine solche Ermächtigung für einen Krankenhaus-Chefarzt werde auf Widerruf für zwei Jahre ausgestellt. Vor einer erneuten Antragstellung werde immer die aktuelle Situation vor Ort überprüft. Die Überprüfung habe offenbar ergeben, dass es in Euskirchen ausreichend niedergelassene Kardiologen gibt.

„In Mechernich darf lediglich noch die erste Kontrolluntersuchung drei Monate nach dem Einsetzen des Herzschrittmachers erfolgen“, so Hamacher.

pp/Agentur ProfiPress