Eine Belastung für kleine Betriebe
Die IHK Aachen zieht erste Bilanz nach 100 Tagen DSGVO
Aachen – Gut 100 Tage nach Einführung der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai zieht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen eine erste Bilanz. Zahlreiche Unternehmen in der Region seien weiterhin mit dem umfangreichen Thema befasst, eine große Abmahnwelle sei jedoch ausgeblieben.
„Häufig ist den Betrieben nicht bewusst, wie weit die datenschutzrechtlichen Vorgaben in die einzelnen Prozesse hineinreichen und welche Bedeutung sie im unternehmerischen Alltag haben“, sagt Nora Liebenthal, IHK-Beraterin im Bereich Recht. Die Übernahme der Vorgaben in teils über Jahre hinweg gewachsene Strukturen sei oft nur über einen längeren Zeitraum und mithilfe von externen Beratern möglich.
Viele kleinere Betriebe, die sich diese Unterstützung nicht leisten könnten, würden stattdessen eine Einwilligung beim Kunden einholen und dadurch wertvolle Zeit für ihr Kerngeschäft verlieren. Dabei sei die Verarbeitung von Daten, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, als rechtmäßiger Grund in der DSGVO enthalten. Zudem seien die Informationspflichten im Falle einer Einwilligung nochmals erhöht, mahnt die IHK. Ähnlich umfangreiche Dimensionen könnten die datenschutzrechtlichen Informationen erreichen, die Betreiber von Internetseiten veröffentlichen müssen.
Die bislang geringe Anzahl von Abmahnungen führt die Kammer auf die große Unsicherheit mit dem Thema zurück. „Ein Unternehmen, das eine Abmahnung ausspricht, kann sich nicht sicher sein, ob es selbst alle Vorgaben beachtet hat. Es wird sich also gut überlegen, ob es Gegenstand des Interesses bei einem Mitbewerber werden will“, erklärt Liebenthal. Außerdem sei noch nicht abschließend geklärt, wer überhaupt Abmahnungen aussprechen darf. Die IHK plädiert deshalb für eine zeitnahe gesetzliche Regelung zur Verhinderung von Abmahnungsmissbrauch.
pp/Agentur ProfiPress