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Chancen, aber auch Pflichten

Flüchtlingshilfe und Gemeindeverwaltung informierten in Kall über das neue Integrationsgesetz

Kall – Rund um das neue Integrationsgesetz ging es bei einer Informationsveranstaltung in der Kaller Hauptschule. Eingeladen hatte die Flüchtlingshilfe Kall in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung. Zahlreiche Flüchtlinge nahmen an der Veranstaltung teil, bei der Hartmut Kieven sie über die Besonderheiten des Integrationsgesetzes aufklärte.

Damit die Informationen, die Loni Behrend im Rahmen ihres Bundesfreiwilligendienstes zu einer Präsentation zusammengefasst hatte, auch verständlich bei den Zuhörern ankamen, unterstützten drei Dolmetscher Kievens Ausführungen. Der Marokkaner Issam Aswab, der Syrer Osman Ramia und die Afghanin Shekeb Alizada übersetzten jeweils in ihre Muttersprachen.

Hartmut Kieven von der Flüchtlingshilfe Kall und drei Dolmetscher klärten Flüchtlinge bei einer Informationsveranstaltung in der Hauptschule über die Chancen und Pflichten des neuen Integrationsgesetzes auf. Foto: Renate Hotse/pp/Agentur ProfiPress
Hartmut Kieven von der Flüchtlingshilfe Kall und drei Dolmetscher klärten Flüchtlinge bei einer Informationsveranstaltung in der Hauptschule über die Chancen und Pflichten des neuen Integrationsgesetzes auf. Foto: Renate Hotse/pp/Agentur ProfiPress

So erfuhren die teilnehmenden Flüchtlinge, was es mit dem Leitgedanken „Fördern und Fordern“ auf sich hat. Unter anderem erleichtert und beschleunigt das im Mai beschlossene und kürzlich in Kraft getretene Integrationspaket den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Integration durch Arbeit. Ein größeres Angebot an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten sowie der Verzicht auf die Vorrangprüfung soll dies ermöglichen.

Gleichzeitig beschreibt das erste Integrationspaket in der Geschichte der Bundesrepublik aber auch die Pflichten Asylsuchender, wie beispielsweise die Teilnahme an Integrationskursen. Flüchtlingen, die sich den ihnen angebotenen Integrationsmaßnahmen verweigern, droht die Kürzung der Sozialleistungen.

Wer sich beim Spracherwerb und der Integration in den Arbeitsmarkt anstrengt, soll etwas davon haben. Wenn entsprechende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, erhalten Flüchtlinge eine Niederlassungserlaubnis, besser bekannt als „Bleiberecht“.

Das neue Gesetz sieht eine Wohnsitzauflage vor, die der Bildung von sozialen Brennpunkten entgegenwirken soll. Die Regelung gilt nicht für Flüchtlinge, für die ein Umzug nötig wird, um einen Job, einen Ausbildungs- oder Studienplatz anzutreten. „Je schneller Sie Deutsch lernen, desto schneller und leichter finden Sie einen Job oder eine Ausbildungsstelle, und Sie sind von der Wohnsitzzuweisung ausgenommen. Lernen Sie noch besser Deutsch, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis. Wer sich um Integration bemüht, hat alle Chancen, den Neuanfang in Deutschland zu schaffen“, lautete das eindringliche Fazit, das Hartmut Kieven den aufmerksamen Zuhörern mit auf den Heimweg gab.

pp/Agentur ProfiPress