Auch im Krieg ist nicht alles erlaubt
Der Mediziner, Humanist und Rotkreuzler Prof. Dr. Jürg Kesselring spricht im DRK-Museum Vogelsang über das Humanitäre Völkerrecht
Schleiden-Vogelsang – Kriege verursachen unermessliches Leid. Das Rote Kreuz sieht es als seine Aufgabe an, die Regeln des Humanitären Völkerrechts zu verbreiten. Das Humanitäre Völkerrecht setzt sich aus Regeln und Verträgen zusammen, die versuchen, die Auswirkungen des Krieges auf Menschen und Objekte zu mildern. Es dient dem Schutz von Verwundeten, Gefangenen oder Zivilpersonen und legt den kriegführenden Parteien Beschränkungen in der Wahl der Mittel und Methoden der Kriegführung auf.
Kernstück des Humanitären Völkerrechts sind die vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 und ihre beiden Zusatzprotokolle von 1977 und das Zusatzprotokoll von 2005. Ausgang dieser neuerlichen Verträge bildet aber die erste Genfer Konvention aus dem Jahr 1864 vor 150 Jahren. Aus Anlass dieser 150-jährigen Geschichte lädt der Rotkreuz-Kreisverband Euskirchen am Donnerstag, 21. August, von 18 bis 21 Uhr, zu einer besonderen Vortragsveranstaltung ins Rotkreuz-Museum Vogelsang ein, wo sich eine der Dauerausstellungen ebenfalls den Themen Menschenrecht und humanitäres Völkerrecht widmet.
Als Gastredner wird Prof. Dr. Jürg Kesselring, Mitglied des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) und IKRK-Präsident der Gesundheitskommission – und damit verantwortlich für die humanitären Einsätze des IKRK in den Kriegs- und Krisengebieten der Welt – begrüßen können. Der 1951 in St. Gallen/Schweiz geborene Neurologe und Humanist wird über die Genfer Rotkreuz-Abkommen und ihre weltweite Bedeutung sprechen.
pp/Agentur ProfiPress