Osterfeuer vorher umschichten
Amphibien, Vögel, Insekten und Kleinsäuger wären sonst in Lebensgefahr – Ordnungsamt erinnert an rechtliche Voraussetzungen für Brauchtumsfeuer Mechernich – Osterfeuer sind in der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag erlaubt. Allerdings sollte man die über den Winter angesammelten Holz- und Reisighaufen vor dem Anzünden umschichten, damit darin befindliche Tiere – Insekten, Amphibien, Vögel – vorher entweichen können. Darauf macht die auch…
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