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Sportplatz Firmenich bald voll bespielbar?

Gutachter schlägt nach erfolgreichem Test eine Ausweitung seines Reparaturvorschlages auf die gesamte Anlage vor – Kurze, aber sachliche Debatte im städtischen Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales

Mechernich-Firmenich – Wenn der Gutachter recht behält, ist der im Jahre 2012 erneuerte Sportplatz Firmenich im Sommer 2016 wieder voll bespielbar. Das war Tenor der jüngsten städtischen Ausschusssitzung für Bildung, Kultur und Soziales im Mechernicher Rathaus.

Die Debatte war kurz und sachlich, allerdings erlaubte sich Ausschuss- und SSC-Firmenich-Mitglied Andreas Kläser verhaltene Kritik: „Festzuhalten bleibt leider, dass wir nun im vierten Jahr ohne voll bespielbaren Platz da stehen.“

Wenn der Gutachter Recht behält, ist der seit 2012 lädierte Sportplatz Firmenich irgendwann im Sommer 2016 wieder voll bespielbar. Das war Tenor der jüngsten städtischen Ausschusssitzung für Bildung, Kultur und Soziales im Mechernicher Rathaus. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress
Wenn der Gutachter Recht behält, ist der seit 2012 lädierte Sportplatz Firmenich irgendwann im Sommer 2016 wieder voll bespielbar. Das war Tenor der jüngsten städtischen Ausschusssitzung für Bildung, Kultur und Soziales im Mechernicher Rathaus. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Das Tennenspielfeld des SSC Firmenich war 2012 erneuert worden. Seit dieser Zeit treten permanent Mängel an der Anlage auf. Eine Beregnungsanlage und Kulanzreparaturen führten nicht zum gewünschten Ergebnis.

Schon vor eineinhalb Jahren schaltete die Stadt den Osnabrücker Landschaftsarchitekten Engelbert Lehmacher, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sportplatzbau, als Gutachter ein. Der arbeitete ein Reparaturverfahren aus, das auf einem acht Meter breiten Teststreifen ausgeführt wurde und offenbar zum Erfolg führt.

Andreas Kläser, Egbert Kramp und Dustin Gemünd (von rechts) während der Ausschusssitzung. Kläser kritisierte, dass der SSC Firmenich seit 2012 ohne vollständig bespielbaren Platz dastehe. Erster Beigeordneter Thomas Hambach verwies auf die Sportplätze Satzvey und Lessenich, die dem SSC in inzwischen eingegangenen Spielvereinigungen ebenfalls zur Verfügung stehen. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress
Andreas Kläser, Egbert Kramp und Dustin Gemünd (von rechts) während der Ausschusssitzung. Kläser kritisierte, dass der SSC Firmenich seit 2012 ohne vollständig bespielbaren Platz dastehe. Erster Beigeordneter Thomas Hambach verwies auf die Sportplätze Satzvey und Lessenich, die dem SSC in inzwischen eingegangenen Spielvereinigungen ebenfalls zur Verfügung stehen. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Lehmacher schlägt nun vor, das erfolgreich getestete Reparaturverfahren im Frühjahr auf dem ganzen Platz durchzuführen. Christof Marx, Dipl.-Ing. Landespflege bei der Stadtverwaltung Mechernich: „Trainingsbetrieb ist ja jetzt schon möglich. Wir gehen davon aus, dass nach der flächendeckenden Reparatur auch wieder Meisterschaftsspiele mit Wettkampfcharakter ausgetragen werden können.“

Erster Beigeordneter Thomas Hambach wies in der Sitzung des städtischen Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales darauf hin, dass der SSC Firmenich durch die dauerhaften Sportplatz-Beeinträchtigungen nicht vom Spielbetrieb ausgeschlossen sei. Der Verein sei inzwischen eine Spielvereinigung mit Satzvey und Lessenich eingegangen und könnte auch die dortigen Sportplätze mit bespielen.

Christof Marx, Dipl.-Ing. Landespflege bei der Stadtverwaltung Mechernich, während eines Reparaturversuchs 2014. Foto: Renate Hotse/pp/Agentur ProfiPress
Christof Marx, Dipl.-Ing. Landespflege bei der Stadtverwaltung Mechernich, während eines Reparaturversuchs 2014. Foto: Renate Hotse/pp/Agentur ProfiPress

Der Firmenicher Sportplatz hatte wegen Unbespielbarkeit seit August 2012 immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Jetzt hoffen alle Beteiligten, dass das von Landschaftsarchitekt Lehmacher unterbreitete Sanierungsverfahren zum dauerhaften Erfolg führt. Die Stadtverwaltung Mechernich hat sicherheitshalber gegenüber dem ausführenden Unternehmen ein Mängelbeseitigungsverlangen geltend gemacht. Damit soll der Verjährung von Ansprüchen vorgebeugt werden.

pp/Agentur ProfiPress