Sperrmüll – Wie gehts richtig?
Mechernich – In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass Bürger Ihren Sperrmüll viel zu früh an den Straßenrand stellen und auch wiederholt Material zur Abholung bereitgestellt wurde, das keinen Sperrmüll darstellt. Was ist eigentlich genau Sperrmüll und was nicht? Wann soll er rausgestellt werden und was muss dabei beachtet werden? Fragen über Fragen, die die Stadt Mechernich gerne beantwortet.
Was ist was?
„Sperrgut sind Teile des üblichen Hausrats, die wegen ihres Umfangs oder Gewichts auch nach Zerkleinerung nicht in den zur Verfügung gestellten Sammelbehältern, zum Beispiel den Mülltonnen, untergebracht werden können“, so die Leiterin des Mechernicher Ordnungsamts, Silvia Jambor. Dies gilt insbesondere für Haushaltsgegenstände und Möbel.
Hierzu zählen unter anderem Matratzen, Teppiche, Gartenmöbel, Kinderwagen, großes Kinderspielzeug, Wäschekörbe, Bügelbretter und sonstige sperrige Haushaltsgegenstände. Nicht erlaubt ist alles, was fest in der Wohnung oder im Haus verbaut ist. Dazu gehören Baustellenabfälle sowie mineralische oder gefährlichen Abfälle, Türen, Türzargen, Fenster, Isoliermaterial, Natursteinplatten, Wasch- und Toilettenbecken.
Sperrmüll frühestens am Tag vor der Abholung rausstellen
Besonders wichtig ist, dass das Sperrgut nicht Tage oder Wochen vorher zur Abholung in öffentlichen Bereichen, beispielsweise Gehwege, Grünflächen und Straßen der Stadt Mechernich zur Abholung abgestellt werden darf, sondern frühestens einen Tag vorher.
„Es muss so gelagert werden, dass der Verkehr, auch Fußgänger, nicht behindert, eine Verschmutzung im öffentlichen Bereich vermieden und die Verladung nicht behindert wird“, betont Jambor. So kann der Sperrmüll bei entsprechender Witterung die umliegenden Grundstücke und den öffentlichen Verkehrsbereich nicht verschmutzen oder beeinträchtigen und zum anderen können Unberechtigte weiteres Sperrgut oder Baustellenabfälle dort nicht zusätzlich ordnungswidrig abstellen.
Wie melde ich meinen Sperrmüll nun richtig an? Dies kann mittels Postkarte (beim Abfuhrkalender mitgeliefert) an die zuständige Firma Schönmackers oder online unter www.schoenmackers.de geschehen. Das Unternehmen teilt den Termin der Abholung dann schriftlich per Postkarte oder per Mail mit. Das Sperrgut wird dann in einem Zeitraum von vier Wochen ab Eingang der Anmeldung abgeholt. Die Menge des zur Abholung bereitgestellten Sperrmülls ist auf je vier cbm begrenzt und auf maximal vier Abholungen im Jahr beschränkt. Am jeweiligen Abfuhrtag des Sperrguts muss dieses ab spätestens sechs Uhr zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Selber zur Tat schreiten
Neben der Abholung durch das Entsorgungsunternehmen besteht für Bürger auch die Möglichkeit, den Sperrmüll selbst im Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen in Strempt anzuliefern. Hierfür ist es erforderlich, sich im Rathaus eine entsprechende Bescheinigung gegen eine Verwaltungsgebühr von drei Euro ausstellen zu lassen, um damit das Sperrgut anschließend kostenlos im Abfallwirtschaftszentrum abgeben zu können. Die Bescheinigung hat ihre Gültigkeit immer vom 1. bis zum 15. oder vom 16. bis zum 31. eines jeden Monats. In diesen Zeiträumen können auch mehrere Anfuhren erfolgen. Weitere Informationen sind auf www.mechernich.de abrufbar.
pp/Agentur ProfiPress