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Rechtzeitig an Pflanzenschnitt denken

Bäume und Hecken an frostfreien Tagen im Winter pflegen – Ab März sind mit beginnender Vegetationszeit Schnittarbeiten nicht mehr zulässig – Beim Schnitt von Obstgehölzen auch Misteln entfernen

Eifel – Bis zum 1. März sind frostfreie Tage im Winter noch ein günstiger Zeitpunkt, Bäume und Hecken zu pflegen. Die Gehölze befinden sich jetzt in der Vegetationsruhe, so dass sie einen Rückschnitt gut vertragen. Bei allen Schnittarbeiten sollte als Regel gelten: Pflegeschnitt ja, abholzen nein.

Deshalb sollte man beim Hecken- und Baumschnitt mit Augenmaß vorgehen. Bei zugewachsenen Wegen oder eingewachsenen Zäunen ist ein Rückschnitt unumgänglich, man sollte aber immer bedenken, dass Gehölze die Landschaft gliedern und beleben und vielen Tieren Lebensraum, Zuflucht und Nahrung bieten. Eine flächige Rodung von Hecken und Baumbeständen im Außenbereich bedarf daher auch einer Genehmigung durch die Naturschutzbehörde.

Wer Bäume und Hecken zurückschneiden möchte, sollte das noch vor dem ersten März tun – denn dann beginnt die Vegetationszeit, in der Schnittarbeiten nicht mehr zulässig sind. Foto: Jerzy Gorecky/Pixabay/pp/Agentur ProfiPress
Wer Bäume und Hecken zurückschneiden möchte, sollte das noch vor dem ersten März tun – denn dann beginnt die Vegetationszeit, in der Schnittarbeiten nicht mehr zulässig sind. Foto: Jerzy Gorecky/Pixabay/pp/Agentur ProfiPress

Beim Schnitt von Obstgehölzen sollten auch vorhandene Misteln entfernt werden. Diese Pflanze, die sich in den letzten Jahren stark ausgebreitet hat, ist ein sogenannter Halbschmarotzer. Über ein spezielles Verankerungssystem, ähnlich Wurzeln, entzieht sie dem Baum Wasser und Nährstoffe und schwächt damit den Baum bis hin zum Absterben. Da die Laubholzmistel weder geschützt noch in ihrem Bestand gefährdet ist, ist die Entfernung ohne besondere Genehmigung möglich – und zum Erhalt der Streuobstwiesen sogar erforderlich.

Ab März sind die „Tage der Heckenschere“ abgelaufen. Mit Beginn der Vegetationszeit und der Suche der Vögel nach geeigneten Brutplätzen sind Rodungsarbeiten oder das „auf den Stock setzen“ nicht mehr zulässig.

pp/Agentur ProfiPress