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Osterfeuer: Holz vorher umschichten

Gehölzhaufen bieten zahlreichen Tieren Unterschlupf – Holz und Reisig erst einmal umschichten, bevor das Feuer entzündet wird

Eifel/Kreis Euskirchen – Um den Winter endgültig zu vertreiben werden in der Eifel traditionell die Osterfeuer entzündet. Doch Vorsicht ist geboten: Die Holz- und Reisighaufen dienen manchen Tieren als Versteck. Deshalb sollten die Gehölzhaufen vor dem Entfachen des Osterfeuers am besten noch einmal umgeschichtet werden.

Für den alten Osterfeuerbrauch werden die Holz- und Reisighaufen meist schon zu Beginn der alljährlichen Schnittsaison im Herbst und Winter aufgeschichtet. Diese Haufen bieten zahlreichen Tieren, wie Vögel, Kleinsäugern und Insekten, Unterschlupf, Behausung und Nistmöglichkeit. Einige Vogelarten ziehen hier ihre Jungen auf, Igel nutzen die Haufen als Tagesversteck.

Gehölzhaufen, die schon lange liegen, beherbergen zudem noch eine Vielzahl an Amphibien, Reptilien und Insekten in den bodennahen Schichten. Durch das Abbrennen der Haufen sind diese Tiere gefährdet. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen rät deshalb allen Verantwortlichen, die Haufen vor dem Entzünden einmal komplett umzuschichten, damit die Tiere, die es sich dort „gemütlich“ gemacht haben, rechtzeitig fliehen können.

Bevor die Osterfeuer angezündet werden, sollten die Reisighaufen umgeschichtet werden, damit Tiere, die dort heimisch geworden sind, fliehen können. Foto: Kreisverwaltung Euskirchen/pp/Agentur ProfiPress
Bevor die Osterfeuer angezündet werden, sollten die Reisighaufen umgeschichtet werden, damit Tiere, die dort heimisch geworden sind, fliehen können. Foto: Kreisverwaltung Euskirchen/pp/Agentur ProfiPress

Haufen, die nachweislich bereits ein Nest mit Gelege beherbergen, dürfen nicht mehr umgeschichtet oder angezündet werden. Macht man es dennoch, so ist dies ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, da alle Vogelarten in Deutschland und deren Fortpflanzung- und Ruhestätten geschützt sind.

Gehölz- und Reisighaufen ohne Nester dürfen entzündet werden. Jedoch darf nur natürliches Schnittgut verbrannt werden. Osterfeuer dürfen nicht zur Müllbeseitigung missbraucht werden. Hausmüll hat auf einem Osterfeuer nichts zu suchen. Das Verbrennen von Haus- und Sperrmüll ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet werden kann. Auch die Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern wie Altöle, Diesel und anderer flüssige Brennstoffe ist nicht erlaubt.

Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind die Veranstalter eines Osterfeuers verantwortlich. Bei Fragen geben die Mitarbeiter der jeweiligen Gemeinden Auskunft. Zuwiderhandlungen können bei den Ordnungsbehörden gemeldet werden.

pp/Agentur ProfiPress