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Mehrweg to go

Auf die Gastronomie im Kreis Euskirchen kommen neue Regelungen zu – Kreisabfallberatung informierte Gastronomen über Mehrweg-Alternativen

Mechernich/Kreis Euskirchen – Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen hatte alle Gastronomen und Interessierte aus der Region eingeladen, um Klarheit bezüglich der neuen Gesetzesänderungen, die auf sie zukommen, zu schaffen. Schnell wurde durch die Gespräche klar, dass es Unsicherheit bezüglich der neuen Regelungen gibt und auch Lösungen für Mehrwegangebote gesucht werden.

„Die gesetzlichen Änderungen betreffen alle, die Take-Away Speisen oder Getränke verkaufen, auch die Lieferdienste. Die erste Regelung beginnt am 3. Juli 2021“, so Abfallberaterin Karen Beuke: „Ab diesem Datum dürfen die Hersteller folgende Einwegkunststoffprodukte nicht mehr verkaufen: Besteck, Teller, auch solche, die aus Pappe sind und eine Kunststoffbeschichtung haben, Getränkebecher und Behälter für Speisen, die aus „Styropor“ oder expandiertem Polystyrol bestehen.“ Außerdem werden Trinkhalme und Rührstäbchen verboten. Das Verkaufsverbot gelte auch für die gleichen Artikel aus „Biokunststoffen“, wie PLA. Alle Gastronomen dürfen demnach ihre Lagerbestände auch nach dem 3. Juli noch aufbrauchen.

Pommes mit Currywurst – im Mehrwegsystem ganz ohne Verpackungsmüll. Foto: Karen Beuke/Kreis Euskirchen/pp/Agentur ProfiPress

Alternativen?

Was gibt es für umweltfreundliche Alternativen? Dazu Beuke: „In erster Linie sollte Mehrweggeschirr eingesetzt werden. Dies ist dann umweltfreundlicher als Einweggeschirr, wenn es auch sehr oft genutzt wird.“ Als Einweglösung komme zum Beispiel Pappe, Bagasse (Zuckerrohr), Palmblatt oder Holz in Frage. Klar sollte sein, dass all diese Dinge nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen. „Sie sind über das Kreiskompostwerk nicht kompostierbar, auch wenn der Hersteller sie so beschreibt. All diese Verpackungen gehören in die Gelbe Tonne“, betont die Abfallberaterin und fügt hinzu: „Sie können jedoch nicht recycelt werden.“

Umweltfreundliche Mehrwegverpackungen können in vielen Fällen Einwegmüll ablösen, der im „To go“ – Bereich anfällt. Ab 2023 wird das sogar Pflicht. Foto: Kreis Euskirchen/pp/Agentur ProfiPress

Ab 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 kommen neue Regelungen hinzu. „Das Verpackungsgesetz verlangt von allen Betrieben im To-Go-Geschäft, dass kundeneigene Behälter befüllt werden müssen. Außerdem müssen die großen Betriebe ein Mehrwegsystem anbieten“, berichtet Beuke. Das betreffe alle Betriebe, die mehr als 5 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt haben oder/ und über eine Verkaufsfläche von über 80 m² verfügen. Bei Lieferdiensten werde die Lager- und Versandfläche angerechnet. Teilzeitkräfte würden anteilig berechnet.

Karen Beuke rät: „Hier lohnt es sich über ein Mehrwegpoolsytem nachzudenken. Geschirr, das der Kunde heute in dem einen Restaurant abholt und morgen oder später in einem anderen abgeben kann, ist attraktiv für den Konsumenten.“ Vier Poolsystembetreiber hatten den Teilnehmern der Onine-Gesprächsrunde ihre Systeme vorgestellt. „Ob VYTAl, Recircle, Relevo und FairBox – es sind alles junge Unternehmen, die vielfältige Lösungen anbieten und zum Teil auch neue Produkte nach Wunsch kreieren“, so die Abfallberaterin. Und Landrat Markus Ramers: „Am sinnvollsten ist der Abfall, der gar nicht erst entsteht.“

Fragen beantwortet gerne Abfallberaterin Karen Beuke unter Karen.beuke@kreis-euskirchen.de oder telefonisch (02251) 15-371.

Weitere Informationen unter https://www.kreis-euskirchen.de/umwelt/abfall/mehrweg-to-go.php

pp/Agentur ProfiPress