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Guter Rat für Erblasser und Erben

Heinz L`homme von der Mechernicher Steuerberatungskanzlei Heinen/L`homme/Wieshaupt referierte auf der Infomesse „50 Plus“ in Schleiden – Prima Infos auch für Senioren, die „Blaue Briefe“ vom Finanzamt bekommen

Die drei Chefs der Steuerkanzlei Heinen/L`homme/Weishaupt mit Sitzen in Mechernich, Schleiden und Heimbach an ihrem „Ü-50“-Messestand in Schleiden: Heinz L´homme (Mitte) referierte auf der Messe und gab potentiellen Erblassern und Erben wertvolle Ratschläge, Claudia Weishaupt (l.) informierte Rentner, die „Blaue Briefe“ vom Finanzamt bekommen, rechts Kanzleigründer Hajo Heinen. Foto: Claudia Hoffmann/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Schleiden – Zum zweiten Mal öffnete am vergangenen Wochenende die regionale Informationsmesse „50 Plus“ ihre Pforten in der Eifelregion. Wegen der hohen Aussteller-Nachfrage war die gut besuchte Exposition, die 2012 Premiere im Altkreis Schleiden erlebte und die sich an die Zielgruppe der so genannten „Best Ager“ (49 bis 65 Jahre) wendet, vom Gemünder Kurhaus in die weitläufigen Räumlichkeiten des Schleidener Schulzentrums gewechselt.

Diese Ausweitung auf nunmehr 700 Quadratmeter Präsentationsfläche bot  nicht nur ein quantitativ breiteres Angebotsspektrum, sondern den Ausstellern selbst auch deutlich großzügigere Möglichkeiten, ihre Dienstleistungen und Produkte vorzustellen. Thematisch gliederte sich die Messe in die Bereiche Gesundheit und Prävention, Pflege und Hilfen, Dienstleistungen und Ehrenamt sowie Reisen und Freizeit.

Erstmals vertreten auf der regionalen Informationsmesse war die Steuerberatungskanzlei Heinen, L´homme und Weishaupt mit Sitzen in Mechernich, Schleiden und Heimbach. Zahlreiche Besucher nutzen das umfangreiche Beratungsangebot des renommierten Büros.

Steuerexperte Heinz L´homme, der die Mechernicher Niederlassung leitet, ist Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung. Er ging in Schleiden als Referent der Frage nach, wie  Erben und Vererben aus steuerlicher Sicht sinnvoll gestaltet werden können. Hintergrund seines Referats war, dass in Deutschland jährlich rund 145 Milliarden Euro vererbt werden. In 70 Prozent der Fälle gibt es kein Testament.

„Und die vorhandenen Testamente sind zum größten Teil fehlerhaft oder missverständlich. Die Folgen müssen die Erben oft teuer bezahlen“, wusste L´homme aus langjähriger Erfahrung zu berichten.

Ziel seiner Vorträge war es, die Erblasser zu sensibilisieren und sie zu motivieren, Testamente zu erlassen. Wobei Hilfe von Experten in Anspruch genommen werden könne und solle, sei es von Rechtsanwälten, Notaren oder Steuerberatern. Die Erben sollten nach Auffassung von Heinz L´homme mit an den Tisch, deren Meinung solle ebenfalls gehört und respektiert werden. Bei der Frage „Wer bekommt wieviel“ sollten überdies Dinge wie Wohnrechte, Versorgung von Kindern und Ehepartnern geregelt werden.

Anhand von verschiedenen Fallbeispielen erläuterte Heinz L´homme von der Mechernicher Niederlassung der Kanzlei Heinen/L`homme/Weishaupt   zudem die möglichen Folgen aus den Testamenten, die nicht nur die Erbschaftsteuer, sondern auch die Grunderwerbsteuer und Einkommensteuer berühren können – zum Teil mit erheblichen Folgen. 

Zurzeit überprüfe das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz. Welche Auswirkungen die Entscheidung des Gerichts auf die Höhe der Erbschaftsteuer haben könne, skizzierte der Mechernicher Steuerberater anhand von Rechenbeispielen.

Gerade in krisengeschüttelten Zeiten sei zunehmend die betriebswirtschaftliche Beratungskompetenz gefragt. Auch in dem Punkt sei  das Team der von Hajo Heinen, Heinz L´homme und Claudia Weishaupt geführten Kanzlei bestens aufgestellt. Sie biete ihren Mandanten Rechnungswesen an, wobei die Auswertung auch Liquiditätsaspekte enthalte.

Großer Beliebtheit erfreuten sich bei den Messebesuchern am Stand der Mechernicher Steuerberatungskanzlei auch die auf Flyern kompakt zusammengestellten Hintergrundinformationen in Sachen „Schenkung“, „Lebensversicherung“, „Notfallakte“ und „Blaue Briefe vom Finanzamt“.

Denn von dort erhalten Rentner in diesen Tagen vermehrt Post. Hierbei handelt es sich um Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen bezüglich bisher nicht versteuerter Renteneinkünfte. Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahre 2005 sind mehr Senioren von der Steuerpflicht betroffen als zuvor.

„Rentner, die vom Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert werden, sollten dies nicht ignorieren“ rät das Mandanten-Merkblatt. Wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht eingehalten, wird das Finanzamt die Einkünfte schätzen.

„Wer bislang keine Steuererklärungen abgegeben hat und bewusst oder unbewusst Einnahmen nicht versteuert hat, muss mit erheblichen Nachzahlungen und gegebenenfalls einer Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen. Oft müssen dann Steuererklärungen für sämtliche Jahre zurück bis 2005 abgegeben und die versäumten Steuern in jedem Fall nachgezahlt werden – (Straf-)Zinsen und Bußgeld unter Umständen inklusive.

„Es ist daher ratsam, einer Aufforderung zur Abgabe einer Einkommenssteuerklärung zuvorzukommen, und so die Einleitung eines Ordnungs- oder Strafverfahrens zu vermeiden“, empfiehlt die Mechernicher Steuerberatungskanzlei.

 

pp/Agentur ProfiPress