Containerstellplätze als wilde Müllkippen missbraucht
Stadtverwaltung Mechernich weist auf die Reinhaltungspflicht und Einwurfzeiten der Glas- und Altkleidercontainer hin
Mechernich – Immer häufiger erreichen die Stadt Mechernich die Beschwerden von Bürgern, die in unmittelbarer Nähe der GlascontainerStandplätze wohnen, dass die vorgeschriebenen Einwurfzeiten nicht beachtet werden und die Stellplätze zunehmend vermüllt werden.
Sabine Floss, die bei der Stadtverwaltung zuständige Mitarbeiterin für die Abfallwirtschaft, macht darauf aufmerksam, dass die Altglascontainer zur Vermeidung von Lärmbelästigungen nur werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr benutzt werden dürfen. „Diese Zeiten müssen unbedingt eingehalten werden, denn es ist äußerst schwierig, für die Glascontainer geeignete Standorte zu finden“, sagt sie.
Sollte ein Glas- oder Altkleidercontainer bereits voll sein, muss ein anderer Standort angefahren werden. „Es ist nicht erlaubt, Glas oder Altkleider einfach vor den überfüllten Containern abzustellen. Geleert werden die sowohl die Glas- als auch die Altkleidercontainer im 14-tägigen Rhythmus“, stellt Sabine Floss klar.
Nicht in die Glascontainer – und auch nicht daneben – gehören Autoscheiben und -lampen, Bleiglas, Cerankochfelder, Flachglas (Draht-, Spiegel-, Sicherheitsglas), Fensterscheiben, Glaskeramik, Glaskochplatten, Glühbirnen, Kachelofen- und Kaminglas, Kaffeekannen und Leuchtstoffröhren. „Diese Glasabfälle gehören entweder in die Restmülltonne beziehungsweise sogar in den Sondermüll, wenn es sich um Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren handelt. Diese können kostenlos am Schadstoffmobil oder beim Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen in Strempt abgegeben werden“, erklärt sie.
Ein großes Ärgernis sei die Tatsache, dass die Containerstellplätze vermehrt zur illegalen Entsorgung von Abfällen jeglicher Art missbraucht würden. „Dies hat eine aufwendige und kostenintensive Reinigung der Stellplätze durch unsere Mitarbeiter des städtischen Bauhofes zur Folge. Diese Kosten werden über die Abfallbeseitigungsgebühren der Allgemeinheit wieder in Rechnung gestellt“, so Sabine Floss, die bei Fragen unter Tel. 0 24 43/49 41 62 zur Verfügung steht.
pp/Agentur ProfiPress