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Toleranz ist die beste Lösung

Mechernicher Verwaltung erinnert an Leinenpflicht – Bußgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro drohen – Im Sommer vermehrt Konflikte zwischen Hundehaltern sowie Spaziergängern, Joggern und Radfahrern

Mechernich – „Im Sommer, bei gutem Wetter, nehmen die Beschwerden immer zu“, sagt Marie-Luise Schmidt, die für Hundefragen zuständige Mitarbeiterin im Mechernicher Ordnungsamt. Die Rede ist von den Begegnungen zweier Gruppen: den Hundehaltern auf der einen sowie den Spaziergängern, Joggern und Radfahrern auf der anderen Seite. Ärger, der manchmal auch vor Gericht endet, gibt es häufig dann, wenn Hunde nicht angeleint sind und etwa dem Radfahrer in die Quere kommen oder Fußgänger anspringen. Zudem kommt es auch immer wieder vor, dass frei laufende Hunde ihre Artgenossen attackieren.

Sobald das Wetter schön wird, kommt es vermehrt zu Konflikten zwischen Hundehaltern sowie Spaziergängern, Joggern und Radfahrern, wissen Marie-Luise Schmidt und Johannes Schnichels vom Ordnungsamt der Mechernicher Verwaltung. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress
Sobald das Wetter schön wird, kommt es vermehrt zu Konflikten zwischen Hundehaltern sowie Spaziergängern, Joggern und Radfahrern, wissen Marie-Luise Schmidt und Johannes Schnichels vom Ordnungsamt der Mechernicher Verwaltung. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Die Mechernicher Verwaltung plädiert hier zum einen an die Toleranz – auf beiden Seiten. „Spätestens, wenn ihm ein Radfahrer, Jogger oder Spaziergänger entgegenkommt, sollte der Hundehalter sein Tier an die Leine nehmen“, so Marie-Luise Schmidt. Darum gebeten, würden viele sagen „Nicht nötig, mein Hund hört.“ Marie-Luise Schmidt hat selbst zwei Hunde, sie sagt: „Kein Halter kann eine absolute Garantie geben, wie sein Tier in welcher Situation reagiert.“ Bei Begegnungen habe er mit der Leine sicherzustellen, dass der Hund weder Mensch noch Tier belästigt.

Fachbereichsleiter Johannes Schnichels erinnert auch an die Gesetzeslage: „Es gilt die allgemeine Anleinpflicht auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Anlagen.“ Die Zuwiderhandlung, ergänzt er, könnte mit einem Bußgeld von 200 bis zu 1000 Euro geahndet werden. „Hinzu kommen etwaige privatrechtliche Ansprüche, etwa bei verschmutzter oder zerrissener Kleidung, beschädigten Fahrrädern oder gar Verletzungen.

Im öffentlichen Raum gilt auch in der Stadt Mechernich Anleinpflicht. Foto: Dieter Schütz/pixelio.de
Im öffentlichen Raum gilt auch in der Stadt Mechernich Anleinpflicht. Foto: Dieter Schütz/pixelio.de

Soweit, darin sind sich Johannes Schnichels und Marie-Luise Schmidt einig, müsste es eigentlich gar nicht kommen, würden alle ein wenig mehr Verständnis für die Bedürfnisse und Interessen des anderen aufbringen. Allerdings: „Hundehalter sollten bedenken, dass im Zweifelsfall der, der nicht anleint, immer im Unrecht ist“, so Schmidt.

pp/Agentur ProfiPress