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Strafkammer Bonn bestätigt Urteil

Die ehemalige Betriebsleiterin der Eifel-Therme Zikkurat muss nicht ins Gefängnis

Die ehemalige Betriebsleiterin der Eifel-Therme Zikkurat – hier bei der Verhandlung im Euskirchener Amtsgericht – muss nichts ins Gefängnis. Das Landgericht Bonn bestätigte in der von der Staatsanwaltschaft angestrengten Berufungsverhandlung die in Euskirchen verhängte Bewährungsstrafe. Archivfoto: Alice Gempfer/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Bonn – Die ehemalige Betriebsleiterin der Eifel-Therme Zikkurat muss nicht ins Gefängnis. Das entschied nach mehrstündiger Berufungsverhandlung die sechste kleine Strafkammer des Landgerichtes Bonn, die das Urteil des Amtsgerichtes Euskirchen bestätigte. Fruchtlos blieben somit die Bemühungen der Staatsanwaltschaft, das Ende Oktober vom Amtsgericht Euskirchen gefällte Urteil zu revidieren. Vor gut drei Monaten war die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem sollte sie Sozialstunden leisten. Das Gericht hatte sie für schuldig befunden, von September 2009 bis März 2011 rund 264.000 Euro unterschlagen zu haben.

Staatsanwalt Christian Graßie erschien das Urteil vor allem vor dem Hintergrund zu milde, dass sich der tatsächliche Schaden auf geschätzte 533.000 Euro belaufe. Denn die ehemalige Betriebsleiterin hatte zugegeben, bereits seit 2007 in die Kasse gegriffen zu haben. Um Verfahrensdauer und –kosten nicht übermäßig zu strapazieren, beschränkte man sich bei der Beweisaufnahme auf den Zeitraum 2009 bis 2011. 

„Am Ende der Berufungsverhandlung ging es vor allem um die Frage, ob im Fall der ehemaligen Betriebsleiterin der Eifel-Therme in Firmenich „ein Exempel statuiert“ werden müsse“, berichtet die „Kölnische Rundschau“. Der Staatsanwalt forderte, die Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung zu verurteilen. „Bei einer so hohen Schadenssumme sollte das Urteil generalpräventiven Charakter haben“, forderte der Staatsanwalt eine Bestrafung mit abschreckender Wirkung.  Der 49-Jährigen legte er zur Last, auf Kosten der Steuerzahler „in Saus und Braus gelebt“ und das Geld „zum Fenster hinausgeworfen“ zu haben. Zudem habe ihr Bemühen um Schadensregulierung nur symbolischen Charakter. Die Angeklagte zahlt, seit sie eine neue Arbeitsstelle hat, monatlich 300 Euro an die Stadt. Verteidigerin Susanne Haiminger verwies auf die günstige Sozialprognose der Angeklagten und führte deren volle Geständigkeit an: „Auf Selbstanzeige sollte Straffreiheit erfolgen.“ Ihre Mandantin bereue die Tat, sie habe sich entschuldigt und übernehme die volle Verantwortung für ihre Tat und sei sogar bereit, über die Pfändungsgrenze hinaus noch weitere 100 Euro monatlich zu zahlen. So sah es auch Eugen Schwill, Vorsitzender Richter am Landgericht. „Ein so hohes Maß an Bereitschaft, den Schaden wieder gut zu machen, erlebt man selten“, befand er und bescheinigte dem Fall mit all seinen „ungewöhnlichen Begleitumständen“ Einzigartigkeit. Die Angeklagte sei keineswegs die „eiskalte Kriminelle“, die sich selbst bereichere, so der Richter. Mit dem unterschlagenen Geld habe sie nicht ihre eigenen Schulden zurückgezahlt, sondern ihr Umfeld versorgt. Zudem habe ihr Geständnis hohen Aufklärungswert: „Das wäre so sonst nicht möglich gewesen.“ Schwill: „Wie sie sich nun bemüht, ist schon fast rührend.“

Die Sozialstunden, die ihr das Amtsgericht Euskirchen auferlegt hatte, erließ ihr nun die Strafkammer Bonn. Allerdings ordnete die Kammer die Benennung eines Bewährungshelfers für die Dauer der fünfjährigen Bewährungszeit an.  „Abzuwarten bleibt nun, ob die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Berufungsurteil einlegen wird“, schreibt der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

„Die Stadt erhält seit Anfang 2012 keinen Cent mehr“, stellt indes Thomas Hambach, Erster Beigeordneter der Stadt Mechernich, zu den angeblichen Rückzahlungen der ehemaligen Betriebsleiterin klar. Dies gelte sowohl für den Pfändungsfreibetrag als auch für die zusätzliche Zahlung von zusätzlichen 100 Euro, zu der sich die Verurteilte freiwillig bereit erklärt habe. „Ob die Zahlungen zu Händen des Insolvenzverwalters gehen, entzieht sich unserer Kenntnis. Bei der Stadt jedenfalls geht nichts ein“, betont Hambach.

 pp/Agentur ProfiPress