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Post vom Finanzamt

Verbrauchertipp der Mechernicher Kanzlei „Heinen, L´homme, Weishaupt“ – Rentner werden derzeit vom Fiskus angeschrieben – Steuerberaterin Claudia Weishaupt rät: „Aufforderung zur Steuererklärung nicht ignorieren“ 

Claudia Weishaupt aus der in Mechernich ansässigen Kanzlei „Heinen, L’homme, Weishaupt“ empfiehlt Rentnern, auf Aufforderung unbedingt eine Steuererklärung abzugeben. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

 

Mechernich – Rentner erhalten derzeit vermehrt Post vom Finanzamt, wie die Steuerberaterin Claudia Weishaupt von der Kanzlei „Heinen, L’homme, Weishaupt“ mit Sitzen in Mechernich, Schleiden und Heimbach berichtet. Hierbei handele es sich um Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen bezüglich bisher nicht versteuerter Renteneinkünfte. Claudia Weishaupt: „Bis zum Jahr 2005 hatten die meisten Rentner kaum Berührungspunkte mit dem Finanzamt. Dies hat sich mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes grundlegend geändert.“ Seit 2005, so die Fachfrau, seien mehr Senioren von der Steuerpflicht betroffen, denn je nach Rentenbeginn sei von der gesetzlichen Rente ein unterschiedlich hoher Beitrag steuerfrei. 

„Außerdem werden dem Fiskus seit 2009 sämtliche Altersbezüge sowie Kapitalauszahlungen an die mehr als 20 Millionen Ruheständler mitgeteilt“, so Weishaupt. Dies resultiere aus der Einführung der Steueridentifikationsnummer, einer lebenslang geltenden Steuernummer, die bei allen Bankgeschäften und Behördengängen, bei allen Anträgen sowie Anmeldungen von Beschäftigungsverhältnissen angegeben werden muss. Die Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes werde dem Staat dadurch wesentlich erleichtert.

Die Expertin beschreibt die Auswirkungen des Gesetzes: „Musten Neurentner im Jahr 2005 noch 50 Prozent ihrer Rente versteuern, sind es bei Neurentnern im Jahr 2011 bereits 62 Prozent.“ Wer 2005 in den Ruhestand gegangen sei, so Weishaupt, müsse bei einer Rente von bis zu 1.590 Euro (nach Abzug gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen) monatlich allerdings nichts befürchten. Für jeden neuen Rentnerjahrgang verringere sich dieser Grenzbetrag jedoch: „Für Neurentner in 2010 liegt der Höchstbetrag nur noch bei 1.350 Euro pro Monat.“ Für Ehegatten verdoppeln sich die Werte.

Die angegebenen Wertgrenzen gelten nur, erklärt die Steuerberaterin, wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind: „Bei zusätzlichen Einkünften aus anderen Quellen, etwa Mieteinkünften, ist die Steuerpflicht auch bei einer nur geringen Rente schnell erreicht.“
Nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch eine Betriebs, Witwen- oder Privatrente sind zu versteuern. Lediglich die Unfall- oder Entschädigungsrente sind steuerfrei, so Weishaupt. “Aktuell macht der Fiskus Druck, weil zum Jahresende die Steuerforderungen aus 2005 grundsätzlich verjähren“, erklärt die Steuerberaterin die Post vom Finanzamt. Rentner, die vom Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert werden, sollten dies nicht ignorieren, denn: „Wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht eingehalten, wird das Finanzamt die Einkünfte schätzen. Wer bislang keine Steuererklärungen abgegeben hat und bewusst oder unbewusst Einnahmen nicht versteuert hat, muss mit erheblichen Steuernachzahlungen und möglicherweise  einer Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen.“ Oft müssten dann Steuererklärungen für sämtliche Jahre zurück bis 2005 abgegeben werden. Weishaupt: „Die versäumten Steuern müssen auf jeden Fall nachgezahlt werden. Außerdem werden Zinsen und eventuell auch Strafzinsen fällig.“ Zudem drohten Bußgeld oder Geldstrafen, warnt die Steuerexpertin. Allerdings: „Die Abgabe der angeforderten Steuererklärung bedeutet nicht automatisch die Festsetzung von Steuern“, so Weishaupt. Mit Freibeträgen und Pauschalen, etwa im Zusammenhang mit bestimmten Versicherungsbeiträgen, lasse sich die Steuerlast verringern. Auch können etwa Spenden, Krankheitskosten und Handwerkerlöhne das zu versteuernde Einkommen mindern. 

Insgesamt müsse wahrscheinlich etwa jeder dritte der 20 Millionen Rentnerhaushalte Steuern zahlen. Es sei daher ratsam, so Claudia Weishaupt, einer Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung zuvorzukommen, und so die Einleitung eines Ordnung- oder Strafverfahrens zu vermeiden.

pp/Agentur ProfiPress