Bürgerinitiative „Gegenwind Glehn“ wirbt im Rat für rechtliche Schritte gegen Regionalplan – Verwaltung sagt juristische Prüfung der Erfolgsaussichten zu – Einflussmöglichkeiten der Kommunen stark begrenzt
Mechernich – Die geplanten Windenergieanlagen im Raum Glehn haben erneut den Rat der Stadt Mechernich beschäftigt. Nachdem die Verwaltung zunächst auf Antrag von CDU und UWV über den aktuellen Stand der Windenergieplanungen im Stadtgebiet informiert hatte, nutzte die Bürgerinitiative „Gegenwind Glehn“ die Einwohnerfragestunde, um ihre Forderungen direkt an Politik und Verwaltung zu richten.
Hubert Braun von der Initiative erinnerte daran, dass sich nach Angaben der Bürgerinitiative mehr als 70 Prozent der wahlberechtigten Einwohner Glehns gegen die geplanten Windkraftanlagen ausgesprochen hätten. Zudem seien im Rahmen des Regionalplanverfahrens mehr als 4.000 Einwendungen eingereicht worden. „Das ist ein klares demokratisches Signal“, erklärte Braun.

Kritisch äußerte er sich insbesondere zur Rolle der verschiedenen politischen Ebenen. Aus Sicht der Initiative würden Verantwortung und Zuständigkeiten zwischen Stadt, Kreis und Land hin- und hergeschoben. Braun verwies außerdem auf Befürchtungen hinsichtlich möglicher Lärm- und Schattenbelastungen, nächtlicher Befeuerung der Anlagen, möglicher Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung sowie auf Veränderungen des Ortsbildes.
Gemeinsame Petition?
Die Initiative forderte die Stadt auf, rechtlich prüfen zu lassen, ob gegen den Regionalplan vorgegangen werden könne. Als mögliches Instrument wurde dabei ein Normenkontrollverfahren genannt. Außerdem sprach sich die Initiative für eine gemeinsame Petition mit anderen betroffenen Kommunen aus und lud Vertreter von Rat und Verwaltung zu einem Besuch nach Glehn ein.
Erster Beigeordneter Thomas Hambach machte deutlich, dass die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt nach derzeitiger Einschätzung begrenzt seien. Durch die Festlegungen des Regionalplans und die bundes- sowie landesrechtliche Privilegierung der Windenergie sei der Handlungsspielraum der Kommunen deutlich geringer geworden. Ein juristisches Vorgehen sei deshalb keineswegs einfach.
Gleichzeitig sagte Hambach zu, die Erfolgsaussichten eines möglichen rechtlichen Vorgehens genauer untersuchen zu lassen. Nach der Ratssitzung wurde bereits eine entsprechende rechtliche Prüfung angestoßen, um belastbar bewerten zu können, ob und mit welchen Erfolgsaussichten weitere Schritte möglich wären.
13 Windenergiebereiche
Bereits zuvor hatte die Verwaltung den Ratsmitgliedern einen Überblick über die aktuelle Situation gegeben. Demnach weist der sachliche Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans insgesamt 13 Windenergiebereiche auf dem Gebiet der Stadt Mechernich aus. In einigen Bereichen liegen bereits Genehmigungen, Vorbescheide oder laufende Antragsverfahren vor. Die Stadtverwaltung betonte dabei erneut, dass die eigentlichen Genehmigungsverfahren beim Kreis Euskirchen angesiedelt seien und die kommunalen Einflussmöglichkeiten heute deutlich geringer ausfielen als noch vor einigen Jahren.
Mit der angekündigten rechtlichen Prüfung dürfte die Debatte um die Windenergieplanungen im Mechernicher Stadtgebiet nun in die nächste Runde gehen. Insbesondere in Glehn bleibt das Thema für viele Bürgerinnen und Bürger von hoher Bedeutung.
pp/Agentur ProfiPress
06/19/2026

