Frist: 30. Juni – Jetzt Antrag stellen
Mechernich/Kreis Euskirchen – Die Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen nach der Flutkatastrophe 2021 endet am Dienstag, 30. Juni. Darauf weist der Kreis Euskirchen hin.
„Noch immer haben nicht alle Betroffenen einen Antrag gestellt oder ihr Verfahren abgeschlossen. Wer bislang keinen Antrag eingereicht hat, sollte jetzt aktiv werden und die verbleibende Zeit nutzen“, so Pressesprecher Wolfgang Andres. Fehlende Unterlagen könnten gegebenenfalls nachgereicht werden – entscheidend sei, dass der Antrag fristgerecht gestellt werde.

Das erfolgt digital über das Förderportal des Landes unter https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login. Der Kreis Euskirchen unterstützt Betroffene bei Bedarf mit Beratungsangeboten und Hilfestellung im Antragsverfahren.
Beratungstermine dazu kann man online unter www.kreis-euskirchen.de buchen. Hier gibt es auch weiterführenden Informationen zum Antragsverfahren. Alternativ steht das Servicetelefon unter (0 22 51) 15 88 50 für Terminvereinbarungen und Fragen zur Verfügung.
„Der Kreis Euskirchen empfiehlt allen noch unentschlossenen Betroffenen, die verbleibenden Monate zu nutzen und sich frühzeitig beraten zu lassen!“
pp/Agentur ProfiPress
03/16/2026
