Straßenausbaubeiträge: Land erstattet drei Kommunen im Kreis insgesamt 3.602.486,02 Euro
Mechernich/Kreis Euskirchen – Wer in Mechernich, dem Kreis Euskirchen und ganz NRW ein Grundstück besitzt, muss seit 2022 keine Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für den erneuten Ausbau mehr zahlen. Damit den Kommunen das entsprechende Geld nicht in ihren Kassen fehlt, springt das Land ein: Mehr als 213 Millionen Euro wurden 225 Städten und Gemeinden bislang erstattet, die seit 2018 Straßenausbaumaßnahmen auf den Weg gebracht haben.
3.602.486,02 Euro gingen davon in den Kreis Euskirchen, 2.632.482,91 Euro nach den Beitragsabrechnungen seit 2022 allein nach Mechernich. Dahlem erhielt 252.305,43 Euro, die Stadt Euskirchen 717.697,68 Euro.
„Endlich vom Tisch“
Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Klaus Voussem: „Die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge war ein echter Durchbruch für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen – und ein starkes Signal für Fairness und Entlastung. Wer ein Haus besitzt, wird nicht mehr zur Kasse gebeten, weil die Straße vor der Tür saniert wird, und die Maßnahme womöglich schon vor Jahren durchgeführt wurde. Damit haben wir Klarheit und Verlässlichkeit für die Menschen vor Ort geschaffen und eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit beendet.“

Für viele ginge es um mehrere tausend Euro bis hin zu existenzbedrohenden Summen – das sei „jetzt endlich vom Tisch“. Seit 1969 hatte keine Landesregierung das Kommunalabgabengesetz reformiert. Viele Städte und Gemeinden in NRW nutzten diese neue Planungsfreiheit bereits sinnvoll: Statt komplizierter Abrechnungen können sie sich jetzt „auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Lebenswerte Straßen mit mehr Grün, weniger Beton und guter Beleuchtung. Wo früher Bürger mitzahlen mussten, übernimmt jetzt und in Zukunft das Land die volle Summe.“
Hintergrund
Schon 2020 hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt gemacht: Damals wurde das 51 Jahre alte Kommunalabgabengesetz reformiert – zum Vorteil der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Zunächst hat das Land die Hälfte der Straßenausbaubeiträge übernommen. 2022 folgte der nächste Schritt: Die Landesregierung übernahm nun 100 Prozent der Beiträge, und zwar auch rückwirkend für diejenigen, die vorher noch selbst die Hälfte zahlen mussten.
2024 kam der Schlusspunkt: Ein gesetzliches Verbot, überhaupt noch Beiträge von Anliegern für den erneuten Straßenausbau bzw. eine Sanierung zu erheben. Stattdessen bekommen die Kommunen das Geld (die berechneten Anliegerbeiträge) zu 100 Prozent vom Land erstattet. Klaus Voussem: „Die Bürgerinnen und Bürger zahlen nichts mehr – und den Städten und Gemeinden entsteht kein finanzieller Nachteil.“
pp/Agentur ProfiPress
01/29/2026
