Steuererhöhung soll bewusst nur rund die Hälfte des Defizits abfedern – Verwaltung will die andere Hälfte durch Konsolidierung und Einsparungen leisten – Ausgleichsrücklage soll ebenfalls genutzt werden, um Belastungen abzufedern
Mechernich – Die Stadt Mechernich passt ihre Realsteuerhebesätze für 2026 an. Das hat der Rat in seiner Januar-Sitzung beschlossen. Es ist die erste Erhöhung seit vielen Jahren: Zuletzt waren die Hebesätze im Jahr 2015 verändert worden. Hintergrund ist die weiterhin angespannte Finanzlage vieler Kommunen. Auch Mechernich steht, wie zahlreiche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und bundesweit, vor erheblichen strukturellen Herausforderungen.
„Die Wahrheit ist: Nahezu alle Kommunen arbeiten inzwischen mit defizitären Haushalten. Das ist kein Mechernicher Sonderfall, sondern ein grundsätzliches Problem“, betont Bürgermeister Michael Fingel. „Steigende Pflichtaufgaben und eine dauerhafte Unterfinanzierung bringen Städte und Gemeinden an ihre Grenzen. Damit Kommunen ihre Aufgaben weiterhin erfüllen können, muss sich auf Landes- und Bundesebene dringend etwas tun, um die kommunalen Haushalte spürbar zu entlasten.“

Mit der Anpassung der Realsteuern reagiert die Stadt Mechernich auf die absehbaren Defizite der kommenden Jahre. Dabei verfolgt die Verwaltung einen klaren Kurs, den die Politik nun mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mitgegangen ist: Die Steuererhöhung soll ausdrücklich nicht das gesamte Defizit auffangen, sondern bewusst nur rund die Hälfte abfedern. Die andere Hälfte soll durch konsequente Konsolidierung, Priorisierung und Einsparungen innerhalb der Verwaltung erreicht werden.
Handlungsfähigkeit sichern
„Uns war wichtig, ein Signal zu setzen: Wir gehen diesen Schritt nicht leichtfertig und wir machen es uns nicht einfach“, so Fingel. „Wir schauen sehr realistisch auf die Zahlen und müssen die Handlungsfähigkeit der Stadt sichern. Gleichzeitig soll die Steueranpassung nicht alles ausgleichen, sie ist auch Ansporn und Verpflichtung für Politik und Verwaltung, die andere Hälfte durch Einsparungen und Haushaltsdisziplin zu leisten. Das ist ein wichtiges Zeichen an die Menschen in Mechernich.“
In den Jahren 2015 bis 2023 konnte die Stadt Mechernich trotz steigender Kosten positive Jahresabschlüsse erzielen. Neben steigenden Steuererträgen, hohen Verkaufserlösen aus Grundstücksverkäufen und einer kontinuierlichen Haushaltskonsolidierung wurde so eine Ausgleichsrücklage von rund 21 Millionen Euro aufgebaut.
Allerdings zeigte sich bereits im Jahr 2024 eine Trendwende. Für 2025 und die Folgejahre werden deutlich höhere Defizite erwartet. In der mittelfristigen Finanzplanung rechnete die Stadt mit jährlichen Haushaltsdefiziten von rund 5 bis 7 Millionen Euro, wenn die Steuererhöhung nicht zum Tragen gekommen wäre.
Um die Handlungsfähigkeit der Stadt Mechernich weiterhin zu erhalten und ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden, soll die Ausgleichsrücklage in den nächsten Jahren nicht vollständig aufgebraucht werden. Vielmehr soll sie in den kommenden, sehr schwierigen Jahren dazu dienen, zu erwartende Verluste teilweise auszugleichen und das möglichst über einen Zeitraum von acht bis zehn Jahren. Damit verfolgt die Stadt das Ziel, zwingend notwendige Steuererhöhungen, die in einem Rhythmus von zwei bis drei Jahren erforderlich werden könnten, möglichst moderat zu gestalten.
2,5 Millionen Euro Mehreinnahmen
Der Rat der Stadt Mechernich hat beschlossen, die Hebesätze wie folgt anzupassen: Die Grundsteuer A steigt von 463 Prozent auf 575 Prozent, die Grundsteuer B von 598 Prozent auf 800 Prozent. Die Gewerbesteuer wird von 498 Prozent auf 530 Prozent erhöht. Insgesamt sollen die Steueranpassungen zusätzliche Einnahmen von rund 2,5 Millionen Euro für den Haushalt 2026 und die Folgejahre generieren.
Ein weiterer Punkt: Differenzierte Hebesätze, wie sie einzelne Kommunen in der Region – etwa Euskirchen, Hellenthal oder Kall – eingeführt hatten, sind erst kürzlich gerichtlich gekippt worden. Damit ist eine solche Differenzierung für Mechernich aktuell keine tragfähige Lösung. Die Stadt setzt daher auf eine rechtssichere und nachvollziehbare Anpassung der Hebesätze.
Welche Mehrbelastung konkret entsteht, hängt von der jeweiligen Grundstücksbewertung ab. Grundlage ist dabei der neue Grundsteuermessbetrag, der im Rahmen der Grundsteuerreform durch das Finanzamt festgesetzt wird. Rund 80 Prozent der Grundstücke im Stadtgebiet Mechernich haben einen Messbetrag zwischen 10 und 100 Euro.
Für das Jahr 2026 bedeutet dies nach Berechnungen der Stadt: Für knapp 35 Prozent der Haushalte entstehen jährliche Mehrkosten zwischen 20,50 und 102,50 Euro. Das entspricht monatlich bis zu 8,50 Euro. Für weitere 45 Prozent der Haushalte liegen die jährlichen Mehrkosten zwischen 102,50 und 205 Euro, also bei bis zu 17 Euro monatlich.
Für die Gewerbesteuerzahler bedeutet die erste Erhöhung seit 2015 eine Steigerung von rund 6,5 Prozent. Angesichts der jährlichen Kostensteigerungsraten der vergangenen zehn Jahre bewertet die Stadt die Anpassung insgesamt als moderat.
Zahlungstermine verschoben
Aufgrund der Änderung der Hebesatzsatzung und des späteren Versands der Bescheide werden die Grundbesitzabgaben- und Gewerbesteuerbescheide 2026 erst ab dem 9. Februar versandt. Dadurch verschiebt sich auch der erste Zahlungstermin.
Die quartalsmäßigen Zahler werden am 15. März (anstatt 15. Februar) abgebucht, die monatlichen Zahler am 1. März (anstatt 1. Februar). Bei vorliegenden SEPA-Lastschriftmandaten erfolgt die Belastung automatisch zu diesen Terminen. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, zu den genannten Terminen zu überweisen oder bestehende Daueraufträge entsprechend anzupassen.
„Wir wissen, dass Steuererhöhungen immer sensibel sind“, so Bürgermeister Fingel. „Aber wir müssen Verantwortung übernehmen und heute Entscheidungen treffen, damit Mechernich auch morgen handlungsfähig bleibt.“
pp/Agentur ProfiPress
01/28/2026
