Erftverband führt notwendige Arbeiten auch in der Vegetationszeit durch – Schutz von Tieren ist gewährleistet
Mechernich – Der Erftverband macht darauf aufmerksam, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit das ganze Jahr über Gehölzpflegearbeiten an Bäumen und Sträuchern durchgeführt werden müssen.

Auch während der Brut- und Vegetationszeit zwischen März und Oktober sind solche Maßnahmen in bestimmten Fällen geplant. Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz, das Pflegeschnitte ausdrücklich erlaubt. Dabei wird stets auf den Schutz von Vögeln und anderen Tieren geachtet. Die Bevölkerung aus dem Kreis wird um Verständnis für mögliche Arbeiten gebeten.
pp/Agentur ProfiPress
04/13/2026

