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Ralf Gehlen (l.) und Thomas Hambach vor der mit schwarzer Folie abgedeckten Abrissimmobilie an der Weyerer Hauptstraße. Die Stadt ließ das einsturzgefĂ€hrdete GebĂ€ude auf Kosten des EigentĂŒmers abtragen, um Passanten zu schĂŒtzen. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Was tun, wenn das Haus zerfÀllt?

Reportage zeigt die begrenzten Möglichkeiten der Stadt Mechernich bei sogenannten „Schrottimmobilien“ – Eigentum ist ein hohes Rechtsgut, dazu gehört auch das Recht auf den Verfall – Erster Beigeordneter Thomas Hambach: „Erst wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefĂ€hrdet sind, werden Bauaufsicht und Ordnungsamt auf Kosten der Besitzer aktiv“

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