Kreis bittet Landwirtinnen und Landwirte um richtige Kunststoff-Verwertung am AWZ Strempt
Mechernich-Strempt/Kreis Euskirchen – Landwirtinnen und Landwirte können ausgediente Kunststofffolien wie Silofolie am Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen (AWZ) bei Mechernich-Strempt entsorgen. Das geht montags bis freitags von 8 bis 16.30 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr. „Bei der Anlieferung ist darauf zu achten, dass einzelne Folienstücke maximal 2,50 m x 2,50 m groß sind. Die Entsorgung ist gebührenpflichtig“, so die Kreisverwaltung.
Egal ob Silo- Mulch- oder beispielsweise Tunnelfolie, die Kunststofffolie wird in einer Müllverbrennungsanlage thermisch verwertet: „Zu große Folien und Planen können dort den Verbrennungsprozess beeinträchtigen und deshalb nicht am AWZ angenommen werden.“ Werden größere Folienstücke angeliefert, entsteht ein zusätzlicher Aufwand: „Dafür wird eine entsprechend höhere Entsorgungsgebühr berechnet.“ Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um die Entsorgung von Verpackungsfolien.

Bei unsachgemäßer Entsorgung oder Verbrennung sieht der NRW-Bußgeldkatalog für die unzulässige Behandlung von Abfällen einen Bußgeldrahmen von 100 bis 100.000 Euro vor. Die konkrete Höhe richtet sich nach den Umständen, etwa nach Menge der Folie, der Länge der Verbrenndauer, Umweltbeeinträchtigung, Verschulden, Wiederholungstat etc. Auch die konkreten Umweltauswirkungen sind so einfach nicht zu benennen. Das Mikroplastikproblem ist nur eines davon.
Die Landwirte werden gebeten, bereits vor der Anlieferung darauf achten, die Kunststofffolien in Stücke von höchstens 2,50 m x 2,50 m zu teilen. Die Entsorgungsgebühr beträgt in diesem Jahr 190 Euro pro Tonne. Unter 200 kg wird eine Pauschale von 20 Euro erhoben. Bei Fragen zur Entsorgung von Agrarfolien hilft die Abfallberatung des Kreises Euskirchen gerne weiter: entweder telefonisch unter (0 22 51) 1 55 30 oder per Mail unter abfallberatung@kreis-euskirchen.de.
pp/Agentur ProfiPress
09/04/2026

