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Henri Grüger

04/13/2026

Tierseuchen auf dem Vormarsch

 

5 min read

Geflügelpest und Newcastle-Krankheit: Kreis-Veterinäramt ruft zu strengen Biosicherheitsmaßnahmen auf

Mechernich/Kreis Euskirchen – Das Veterinäramt des Kreises Euskirchen appelliert auch an alle Geflügelhalter in Mechernich und Umgebung, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Hintergrund sind zwei aktuell in Deutschland grassierende Krankheiten, die für Geflügel hochansteckend sind und tödlich verlaufen: Geflügelpest und Newcastle-Krankheit.

Im Kreis ist es in den vergangenen Wochen und Monaten zu insgesamt sieben bestätigten Fällen der Geflügelpest (HPAI) bei Wildvögeln gekommen. Der Kreis hat bereits im November ein sogenanntes „Aufstallungsgebot“ in der Gemarkung Kuchenheim und ein kreisweites Verbot von Geflügelausstellungen erlassen, das sicherheitshalber noch in Kraft ist.

Bundesweit sind in diesem Jahr mittlerweile über 600 Fälle der Geflügelpest bestätigt. Verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel sind nach wie vor dem Veterinäramt telefonisch unter (0 22 51) 1 52 50 oder per Mail unter veterinaeramt@kreis-euskirchen.de zu melden – mit genauem Fundort/GPS-Daten und Vogelart: „Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden!“

Nach mehr als 30 Jahren ohne Ausbruch sind nun seit Februar mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit (ND) in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt worden. Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet.

Im Kreis Euskirchen wurde die Geflügelpest bestätigt. Auch die Newcastle-Krankheit wurde in Brandenburg und Bayern nachgewiesen. Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen, auch aus Mechernich, sollen deswegen wichtige Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Archivbild: pp/Agentur ProfiPress
Im Kreis Euskirchen wurde die Geflügelpest bestätigt. Auch die Newcastle-Krankheit wurde in Brandenburg und Bayern nachgewiesen. Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen, auch aus Mechernich, sollen deswegen wichtige Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Archivbild: pp/Agentur ProfiPress

Vor diesem Hintergrund erinnert das Veterinäramt erneut an die Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen: „Zum Schutz vor einem Eintrag und einer weiteren Verbreitung des Erregers der HPAI bzw. der ND in die Bestände sind die konsequente Einhaltung geeigneter und rechtlich vorgegebener Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend.“ Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden dringend empfohlen:

Schutz des Geflügels vor Kontakt mit Wildvögeln

Die größte Gefahr geht von einem direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln aus. Das Geflügel muss daher so gehalten werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Die Tiere sollen also möglichst aufgestallt werden, insbesondere dann, wenn sie sich in einem Risikogebiet befinden, das heißt in der Nähe von Rastplätzen von Zugvögeln oder wenn in der Nähe infizierte Wildvögel gefunden worden sind.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Das Geflügel muss im Stall gefüttert und mit Leitungswasser getränkt werden (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser).

Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung

Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels müssen gegen unbefugten Zutritt gesichert werden. Gerätschaften und Fahrzeuge müssen nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel und nach jedem Geflügeltransport gereinigt und desinfiziert werden.

Keine gekauften Geflügelteile und Eierschalen verfüttern

Generell gilt, dass Tierhalter aufgefordert sind, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen, wie zum Beispiel ein plötzlicher Abfall der Legeleistung im Bestand, sind Untersuchungen zum Ausschluss der HPAI bzw. der ND einzuleiten und im Falle eines Seuchenverdachts das zuständige Veterinäramt Euskirchen zu informieren.

Impfpflicht gegen ND

Geflügelhalter sind angehalten, die regelmäßig durchzuführenden Pflichtimpfungen gegen ND in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. „Diese Pflichtimpfungen gelten unabhängig von der Tierzahl, also bereits ab dem ersten gehaltenen Huhn bzw. der ersten gehaltenen Pute. Nach einer Grundimmunisierung müssen aufgrund einer begrenzten Wirksamkeitsdauer zudem in regelmäßigen Abständen Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden.“

Geflügelhalter werden gebeten, hierzu zeitnah Kontakt mit ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt aufzunehmen, um die für den Betrieb zu ergreifenden Maßnahmen zu besprechen und gegebenenfalls einzuleiten. Weitere Informationen gibt’s unter www.fli.de und www.lave.nrw.de.

pp/Agentur ProfiPress

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