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Ronald Larmann

12/11/2025

Hundesteuer wird erhöht

Rat stimmt für die erste Anpassung zum 1. Januar 2026 – Die letzte Erhöhung wurde 2011 beschlossen

3 min read

Rat stimmt für die erste Anpassung zum 1. Januar 2026 – Die letzte Erhöhung wurde 2011 beschlossen – Befreiungen für Assistenz-, Therapie- und Tierheimhunde bleiben bestehen

Mechernich – Die Hundesteuer in der Stadt Mechernich wird zum 1. Januar 2026 angehoben. Das hat der Rat der Stadt jetzt einstimmig beschlossen. Die Verwaltung begründet die Anpassung mit gestiegenen Kosten, unter anderem für Verwaltung, Reinigung sowie die mittlerweile rund 100 Dog-Stationen im gesamten Stadtgebiet. Gleichzeitig soll die Erhöhung zu einer verantwortungsvollen Hundehaltung beitragen.

Die Steuersätze erhöhen sich um jeweils 20 Euro pro Tarif. Für den ersten Hund werden künftig 89 Euro pro Jahr fällig. Wer zwei Hunde hält, zahlt künftig 135 Euro je Tier, bei drei oder mehr Hunden 158 Euro je Tier. Für Hundes, die als gefährlich eingestuft werden, steigt die Steuer von 805 Euro auf 825 Euro jährlich.

Da hilft auch kein Dackelblick: Die Stadt Mechernich erhöht zum 1. Januar 2026 die Hundesteuer um 20 Euro pro Hunde. Das hat der Rat jetzt beschlossen. Foto: Katie Bernotsky/unsplash/pp/Agentur ProfiPress
Da hilft auch kein Dackelblick: Die Stadt Mechernich erhöht zum 1. Januar 2026 die Hundesteuer um 20 Euro pro Hunde. Das hat der Rat jetzt beschlossen. Foto: Katie Bernotsky/unsplash/pp/Agentur ProfiPress

Insgesamt erwartet die Stadt Mechernich Mehreinnahmen in Höhe von rund 60.000 Euro pro Jahr. Die letzte Erhöhung wurde im Jahr 2011 beschlossen, sodass nun eine moderate Anpassung erfolge, die im Vergleich mit anderen Kommunen der Region weiterhin als angemessen gilt.  Im Kreis Euskirchen liegt der Steuersatz für den ersten Hund zwischen 60 und 100 Euro in den Nachbarkommunen außerhalb des Kreises Euskirchen zwischen 80 und 120 Euro.

Unverändert bleiben die bestehenden Steuerbefreiungen, die vor allem Menschen zugutekommen, die aus gesundheitlichen Gründen auf die Unterstützung eines speziell ausgebildeten Hundes angewiesen sind. So werden Blindenführhunde sowie Therapie- und Assistenzhunde weiterhin vollständig von der Steuer befreit, wenn eine entsprechende Ausbildung und Verwendung nachgewiesen wird. Dazu zählen beispielsweise Hunde zur Unterstützung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, schweren chronischen Erkrankungen, psychischen Belastungen oder sensorischen Einschränkungen wie Gehörlosigkeit.

Auch die Übernahme eines Hundes aus dem Tierheim Mechernich wird weiterhin belohnt: Für zwei Jahre nach der Adoption fällt keine Steuer an, bei älteren Tieren ab einem Alter von zehn Jahren sogar dauerhaft. Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, gelten diese Befreiungen jedoch nicht. Die neue Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Satzung mit der Liste der möglichen Befreiungen ist einsehbar auf der Internetseite der Stadt Mechernich unter der Rubrik „Rathaus und Politik“ und dann „Ortsrecht und Satzungen“: www.mechernich.de/rathaus-und-politik/ortsrecht-satzungen

pp/Agentur ProfiPress

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