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Ronald Larmann

07/13/2026

Strafanzeige gegen Landrat

Bürgerinitiative „Gegenwind Glehn“ informiert über vermuteten „Judenkirchhof“, Trinkwasserschutz und Auswirkungen der geplanten Windräder – Von der Stadt beauftragte Anwälte sehen für eine mögliche Klage allerdings keine Aussicht auf Erfolg

Mechernich-Glehn – Die Interessengemeinschaft „Gegenwind Glehn“ hat Strafanzeige gegen den Euskirchener Landrat Markus Ramers und Verantwortliche des Windkraftprojektierers REA GmbH gestellt. Bei einer gut besuchten Informationsveranstaltung im Glehner Dorfgemeinschaftshaus erläuterte die Bürgerinitiative ihre Bedenken gegen sechs bereits genehmigte Windenergieanlagen westlich des Ortes.

Im Mittelpunkt des Abends standen ein möglicher früherer jüdischer Friedhof im Plangebiet, Fragen des Trinkwasserschutzes, befürchtete Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie mögliche Belastungen für die Bewohner.

Der geplante Windpark bei Glehn sorgt weiter für Diskussionen. Bei einer Infoveranstaltung von „Gegenwind Glehn“ standen eine Strafanzeige gegen den Landrat sowie Fragen des Denkmal-, Natur- und Trinkwasserschutzes im Mittelpunkt. Foto: Ronald Larmann/pp/Agentur ProfiPress

Der geplante Windpark bei Glehn sorgt weiter für Diskussionen. Bei einer Infoveranstaltung von „Gegenwind Glehn“ standen eine Strafanzeige gegen den Landrat sowie Fragen des Denkmal-, Natur- und Trinkwasserschutzes im Mittelpunkt. Foto: Ronald Larmann/pp/Agentur ProfiPress

Inzwischen liegt auch eine neue juristische Einschätzung vor. Der Rat der Stadt Mechernich hatte die Verwaltung beauftragt, die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage gegen die Genehmigung prüfen zu lassen. Die von der Stadt eingeschaltete Rechtsanwaltskanzlei kommt dabei zu einem eindeutigen Ergebnis: Von einem gerichtlichen Vorgehen gegen die Genehmigung der Windenergieanlagen wird ausdrücklich abgeraten. Die Stellungnahme soll nun zunächst den Fraktionen zur Beratung zur Verfügung gestellt werden.


Bürgermeister Michael Fingel betonte zugleich, dass die Stadt Mechernich den geplanten Windpark an dieser Stelle weiterhin kritisch sehe. Verwaltung und Politik hätten sich gegen die Ausweisung der Windenergieflächen ausgesprochen. Nach der derzeitigen Rechtslage und der vorliegenden Genehmigung sehe die Stadt jedoch keine belastbare rechtliche Handhabe, gegen das Vorhaben erfolgreich vorzugehen. Nach allem, was derzeit vorliege, könne er zudem kein Fehlverhalten des Kreises Euskirchen oder von Landrat Markus Ramers erkennen.

Die zuständigen Fachbehörden seien an dem Genehmigungsverfahren beteiligt worden. Die Prüfung der von der Bürgerinitiative gestellten Strafanzeige liege nun unabhängig davon bei der Staatsanwaltschaft Bonn.

Verdacht auf „Störung der Totenruhe“

Über die Strafanzeige berichtete auch Thorsten Wirtz in „Kölner Stadt-Anzeiger“ und „Kölnischer Rundschau“. „Wir haben bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen Landrat Markus Ramers und die Verantwortlichen des Windpark-Planers, der REA GmbH, erstattet“, zitierte Wirtz den Sprecher der Interessengemeinschaft, Hubert Braun.

Der Vorwurf lautet auf den Verdacht einer Störung der Totenruhe und die mögliche Gefährdung eines Bodendenkmals. Hintergrund ist die Vermutung der Windkraftgegner, dass sich auf einer Teilfläche des Plangebiets ein ehemaliger jüdischer Friedhof befinden könnte.

Hubert Braun, Sprecher der IG „Gegenwind Glehn“, informierte die Besucher über den Stand des Verfahrens und begründete die Strafanzeige gegen Landrat Markus Ramers sowie Verantwortliche des Projektierers. Foto: Ronald Larmann/pp/Agentur ProfiPress

Hubert Braun, Sprecher der IG „Gegenwind Glehn“, informierte die Besucher über den Stand des Verfahrens und begründete die Strafanzeige gegen Landrat Markus Ramers sowie Verantwortliche des Projektierers. Foto: Ronald Larmann/pp/Agentur ProfiPress

Die Bonner Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber Wirtz den Eingang der Anzeige. Zum Sachstand könne zunächst noch nichts gesagt werden. Der Vorgang werde geprüft.

Eine Strafanzeige bedeutet zunächst lediglich, dass die Staatsanwaltschaft den vorgetragenen Verdacht untersucht. Sie ist weder ein Beleg dafür, dass eine Straftat begangen wurde, noch dafür, dass sich auf dem Gelände tatsächlich ein jüdischer Friedhof befand.

Flurname „Judenkirchhof“

Grundlage der Vermutung ist das Flurstück 64 in der Flur 36 der Gemarkung Glehn. Dieses trägt bis heute den Namen „Judenkirchhof“. Nach Angaben der Interessengemeinschaft findet sich eine ähnliche Bezeichnung bereits auf einer historischen Karte aus dem Jahr 1808, die im Stadtarchiv Mechernich eingesehen worden sei.

Die Initiative hatte nach eigenen Angaben bereits im Februar die Eintragung des Geländes als Bodendenkmal beantragt und den Kreis Euskirchen sowie die Stadt Mechernich auf den möglichen Begräbnisplatz hingewiesen. Auch die Bezirksregierung Köln sei schon im Zuge der Offenlage zum Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans informiert worden.

Da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die sechs Anlagen dennoch am 21. Mai erteilt worden sei, habe man sich nach anwaltlicher Beratung zur Strafanzeige entschlossen, erklärte Braun bei der Versammlung.

Die Initiative befürchtet, dass durch die massiven Fundamente der Anlagen mögliche Gräber oder menschliche Überreste zerstört werden könnten. Jüdische Friedhöfe besitzen nach religiösem Verständnis grundsätzlich ewigen Bestand und dürfen nicht aufgehoben werden.

LVR sieht keine archäologischen Hinweise

Ob sich an der bezeichneten Stelle tatsächlich ein jüdischer Friedhof befunden hat, ist allerdings ungeklärt. Wissenschaftliche Belege liegen bislang nicht vor.

Thorsten Wirtz zitierte Dr. Ulrike Müssemeier vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege: „Für einen jüdischen Friedhof gibt es in diesem Bereich keine archäologischen Hinweise.“ Die Fläche sei im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft worden. Auch in der einschlägigen Literatur seien keine entsprechenden Quellen zu finden. 

Der Flurname müsse nach Einschätzung des LVR nicht zwingend auf einen Begräbnisplatz hindeuten. Die Bezeichnung auf der historischen Karte von 1808 könne ursprünglich anders gelautet und erst später zu „Judenkirchhof“ umgedeutet worden sein.


Rund 50 Bürgerinnen und Bürger verfolgten die Informationsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus und diskutierten mit den Referenten über die geplanten Windenergieanlagen sowie deren mögliche Auswirkungen. Foto: Ronald Larmann/pp/Agentur ProfiPress

Auch der Regionalhistoriker Hans-Dieter Arntz erklärte gegenüber Wirtz, die historische Faktenlage sei dünn. Einen Nachweis für eine jüdische Gemeinde oder eine jüdische Besiedlung in Glehn gebe es bislang nicht. Er halte es persönlich dennoch für möglich, dass sich dort früher ein jüdischer Friedhof befunden habe.

Teilnehmer der Versammlung berichteten außerdem von einem früher als „Jödepädchen“ bezeichneten Weg, den jüdische Bewohner der Umgebung auf ihrem Weg zur Synagoge nach Kommern genutzt haben sollen. Nach Ansicht der Initiative spricht dies für historische Verbindungen jüdischer Familien nach Glehn, stellt jedoch keinen unmittelbaren Nachweis für einen Friedhof dar.

Im Plangebiet wurde nach Angaben des LVR bereits eine römische Fundstelle entdeckt und archäologisch begleitet.

Landschaftsbild beeinträchtigt

Neben dem möglichen Bodendenkmal beschäftigten sich die Teilnehmer der Versammlung mit den Auswirkungen der bis zu 245 Meter hohen Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild.

Eine Vertreterin der Interessengemeinschaft verwies auf eine Stellungnahme des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland. Darin sei die Errichtung einer der Anlagen wegen historischer Ackerterrassen und der möglichen Beeinträchtigung des Kirchdorfs mit seinen Fachwerkhäusern kritisch bewertet worden.

Für den Eingriff in das Landschaftsbild sei in der Genehmigung eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von rund 321.000 Euro festgesetzt worden. Die Initiative kritisierte, dass das Geld an den Kreis fließe, während die Bewohner Glehns die Veränderungen unmittelbar hinnehmen müssten.

Glehn sei ein historisch gewachsener und schützenswerter Ort, hieß es bei der Versammlung. Die Windräder würden das Erscheinungsbild des Dorfes und seiner Umgebung dauerhaft verändern.

Anwohner schildert persönliche Belastung

Ein Bewohner aus dem Mechernicher Stadtteil Lorbach berichtete von seinen persönlichen Erfahrungen mit zwei Windenergieanlagen, die dort seit rund 25 Jahren betrieben werden.

Er schilderte insbesondere nächtliche Geräusche, Schlafprobleme und gesundheitliche Beschwerden, die er selbst mit dem Betrieb der Windräder in Verbindung bringt. Nach eigenen Angaben habe er bereits sein Dach zusätzlich dämmen und neue Dachfenster einbauen lassen.

Während der Corona-Pandemie, als beruflich bedingte Reisen und auswärtige Übernachtungen nicht mehr möglich gewesen seien, habe sich die Belastung für ihn deutlich verschärft. Dabei handelte es sich ausdrücklich um persönliche Schilderungen. 

Sorgen um das Trinkwasser

Ein weiterer Schwerpunkt der Bürgerinformation war der Trinkwasserschutz. Nach Angaben der Initiative liegt der Standort der geplanten Windenergieanlage 1 am westlichen Rand der Schutzzone III des Trinkwasserschutzgebietes Mechernich 1. Von dort würden rund 25.000 Menschen mit Trink- und Brauchwasser versorgt.

Die Grenzen des Wasserschutzgebietes würden derzeit überarbeitet. Nach den in der Versammlung zitierten Genehmigungsunterlagen soll der Standort künftig außerhalb des neu festgesetzten Schutzgebietes liegen, allerdings nur etwa 85 bis 90 Meter von der Schutzzone II entfernt.

Geplant sei außerdem eine Grundwassermessstelle, die bei einem Havariefall als Brunnen genutzt werden könne, um einen möglichen Schadstofftransport in Richtung der Wassergewinnungsanlage zu verhindern.

Teilnehmer der Versammlung äußerten Zweifel, ob diese Vorsorge angesichts der topografischen Lage ausreiche. Bei einem Unfall könnten Löschwasser oder andere Stoffe nach ihrer Einschätzung hangabwärts in Richtung Glehn und der Wassergewinnung gelangen.

Die Interessengemeinschaft kündigte an, weitere Informationen zur geplanten Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes und zu den zugrunde liegenden Untersuchungen beim Kreis einzuholen.

Abrieb und mögliche Schadstoffe

Auch der mögliche Abrieb von Rotorblättern und dessen Auswirkungen auf Böden und Wasser wurden diskutiert. Teilnehmer verwiesen auf Kunststoffe und sogenannte Ewigkeitschemikalien, die durch Witterung und Materialverschleiß freigesetzt werden könnten.

Belastbare Nachweise dafür, dass die konkret in Glehn geplanten Anlagen zu einer gesundheits- oder wassergefährdenden Belastung führen werden, wurden bei der Versammlung allerdings nicht vorgelegt.

Rechtsanwalt Reinhold Nelles berichtete, er habe Wasserwerke im Kreis Euskirchen nach Untersuchungen des Trinkwassers auf PFAS-Verbindungen gefragt. Solche Untersuchungen würden künftig eine größere Rolle spielen. Er forderte daher, mögliche Veränderungen der Wasserqualität langfristig zu beobachten.

Die Bürgerinitiative will ihre Einwände gegen den Windpark weiterverfolgen. Neben der Strafanzeige prüft sie auch weitere rechtliche und politische Schritte.

pp/Agentur ProfiPress