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Winterdienstgebühren bleiben konstant

Bürgermeister Hans-Peter Schick informiert: 80 Cent pro Meter Straßenfront auch im Jahr 2012 – Stadtverwaltung Mechernich sparte Salz und Aufwand – Auch Bürger sollen bei der Gehwegräumung Salz nur in absoluten Ausnahmenfällen einsetzen – „2013 werden die Karten neu gemischt“

Mechernich – Nach dem strengen, langen und schneereichen Winter 2009/2010 kam 2010/2011 erneut eine kalte Jahreszeit, die den Namen verdiente. Obwohl der Schnee diesmal „nur“ zwischen Ende November und Anfang Januar liegen blieb, musste viel geräumt und gestreut werden. Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick: „Bauhofmitarbeiter und private Streudienste waren nach langen Jahren milder Jahre plötzlich wieder gefordert. Es wurden Überstunden gefahren, der Salzverbrauch schnellte in die Höhe.“

Nicht nur die finanziellen Rücklagen aus den langjährigen milden Wintern zuvor wurden dadurch rasch aufgebraucht. Unter dem Strich, so der für Stadtwerke und Winterdienst zuständige städtische Fachbereichsleiter Helmut Schmitz, entstand obendrein nach zwei ordentlichen Wintern in Folge auch noch ein Defizit von sage und schreibe 186 000 Euro.

„Eigentlich hätten wir die Winterdienstgebühren erhöhen müssen“, sagte der Mechernicher Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick dem „Bürgerbrief“. Denn immerhin 50 000 Euro der 186  000 Euro Defizit mussten im Stadthaushalt aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden.

50 000 Euro wurden im Winterdienst eingespart

Doch der städtische Mechernicher Bauhof schaffte es aus eigener Kraft, sagte Helmut Schmitz: „Und bislang ohne Gebührenerhöhung. Wir konnten sogar diese aus städtischen Mitteln im Haushalt 2011 vorgestreckten 50 000 Euro  durch Einsparungen wieder wettmachen und zurückzahlen.“

„Wir streuen ein Drittel weniger Salz“, erläutert Bauhofleiter Günther Schmitz. Wegen der konstanten Schneefälle und Dauerfrost wurde Ende 2010, Anfang 2011 außerdem auf festgefahrener Schneedecke nur noch Schnee geschoben, aber kein Salz mehr gestreut. „Diese Taktik hat sich bewährt und soll auch im Winter 2011/2012 fortgesetzt werden“, so Helmut Schmitz.

Bürgermeister Schick: „Außerdem haben die elf kreisangehörigen Kommunen mit dem Landschaftsverband Rheinland eine Salzeinkaufs-Kooperation gebildet, die wegen der abgenommenen Mengen niedrigere Preise erzielt als das jede Kommune für sich könnte.“ Zusätzlich gewährleiste dieser Zusammenschluss bei Engpässen – zu denen es in unerwartet strengen Wintern kommen kann – Niedrigpreise auch bei Nachlieferungen.

Für das kommende Jahr geht die Stadt von einem durchschnittlichen Winter aus, sodass bei einer nach wie vor unveränderten Winterdienstgebühr von 0,80 Euro / Meter Straßenfront zum Ende 2012 weder ein nennenswerter Überschuss noch ein Defizit zu erwarten ist. Helmut Schmitz: „Sollte sich der Winter in den ersten drei Monaten des Jahres 2012 allerdings wieder so zeigen, wie im Dezember des Vorjahres, so wird die Stadt im Jahr 2013 voraussichtlich nicht an einer Gebührenerhöhung vorbeikommen.“ 2012 würden „die Karten neu gemischt“.

Gehwegräumung per Satzung an die Bürger übertragen

In diesem Zusammenhang ergänzte Ordnungsamtsleiter Johannes Schnichels, dass auch die Bürger angehalten sind, auf den Bürgersteigen kein Salz zu streuen. Gleichzeitig wies er auf die Pflicht zur Räumung der innerhalb geschlossener Ortslagen liegenden Gehwege durch jene Anlieger hin, deren Grundstücke an diese Gehwege angrenzen. Aus den Winterdienstgebühren werde nur die Räumung der Straßen bezahlt, nicht die der Gehwege.

Schnichels: „Für die Bürgersteige werden keine Gebühren erhoben, was fälschlicherweise oft angenommen wird. Die Gehwege sind von den Anliegern in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee und Eis freizuhalten. Die freizuhaltenden Flächen sind so aufeinander abzustimmen, dass eine durchgehend begehbare Fläche gewährleistet ist. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege zu streuen, wobei die Verwendung von Salz und sonstiger auftauender Stoffe grundsätzlich verboten ist. Ihre Verwendung ist nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder aber an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder Abgängen und bei starkem Gefälle erlaubt.“

Nach den Buchstaben der Winterdienstsatzung seien in der Zeit von 6 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen von Glätte „unverzüglich zu beseitigen“. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte seien werktags bis 7.30 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Johannes Schnichels: „Außerdem muss ich noch einmal nachdrücklich darauf hinweisen, dass aufgrund der bestehenden Räumpflicht die Anlieger für entstehende Glatteisunfälle auf den Gehwegen haften.“

Leider komme es bei der Räumung der Straßen mit Raumfahrzeugen immer wieder zu Behinderungen durch abgestellte Kraftfahrzeuge, so Schnichels weiter. Es werde  daher darum gebeten, Kraftfahrzeuge bei winterlichen Witterungsverhältnissen möglichst nicht am Straßenrand abzustellen bzw. nur so abzustellen, dass keine Behinderung hervorgerufen wird. Zudem wird darum gebeten, Wendeflächen in Sackgassen von Fahrzeugen frei zuhalten, damit die Räumfahrzeuge diese Flächen räumen können und die Straßen auch wieder in Fahrtrichtung verlassen können.

pp/Agentur ProfiPress