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Weniger Wähler, weniger Sitze

Strempter Ortsvorsteher, Kommunal- und Kreispolitiker Wulf-Dietrich Simon ruft die Petitionsausschüsse in Berlin und Düsseldorf an und schlägt eine Änderung der Wahlgesetze vor – Diese Änderung übt Druck auf die Parteien aus, damit sie sich mehr um Bürgergunst und Wählerwillen bemühen – Nach seiner Modellrechnung hätte der Bundestag zurzeit statt 598 nur 503 Sitze, der Düsseldorfer Landtag 144 statt der tatsächlich besetzten 181, der Euskirchener Kreistag verfügte nur über 39 statt 46 Mandate und der Mechernicher Stadtrat hätte nur 26 statt der tatsächlichen 32 Mitglieder

Mechernich/Düsseldorf/Berlin – Der Strempter Ortsvorsteher Wulf-Dietrich Simon hat am Dienstag zwei Petitionen an den Bundestag und an den Landtag NRW geschickt. In beiden Gesuchen geht es schlicht und ergreifend um die Steigerung der Wahlbeteiligung.

Wulf-Dietrich Simon, der selbst seit Jahrzehnten in Bürgerbewegungen und in der Kommunalpolitik mitmischt, möchte mit seiner Bittschrift aber keineswegs die Wahlfreiheit der Bürger einschränken, zu deren Grundrechten es in einer Demokratie auch gehört, nicht wählen zu gehen.

Simon möchte vielmehr über die Wahlgesetzgebung Druck auf die Parteien ausüben, sich mehr um die Menschen im Land zu bemühen und sie zu motivieren und Anreize zu schaffen, damit sie wählen gehen. Wie das funktionieren könnte, hat der Strempter „Sheriff“ gemeinsam mit dem pensionierten Tageszeitungsredakteur Dieter Ohnrich zu Papier gebracht und an die Petitionsausschüsse in Berlin und Düsseldorf versendet.

Das gemeinsam mit dem pensionierten Tageszeitungsredakteur Dieter Ohnrich verfasste Schreiben von Wulf-Dietrich Simon an den Berliner Petitionsausschuss enthält eine Modellrechnung, nach der der derzeitige Deutsche Bundestag bei einer Zielwahlbeteiligung von 85 Prozent im Moment statt der tatsächlichen 598 nur 503 Sitze hätte. Angesichts solch exorbitanter Verluste auch finanzieller Art, vermutet Simon, dass die Parteien nicht länger zusehen, wie die Wahlbeteiligung weiter in den Keller geht. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress
Das gemeinsam mit dem pensionierten Tageszeitungsredakteur Dieter Ohnrich verfasste Schreiben von Wulf-Dietrich Simon an den Berliner Petitionsausschuss enthält eine Modellrechnung, nach der der derzeitige Deutsche Bundestag bei einer Zielwahlbeteiligung von 85 Prozent im Moment statt der tatsächlichen 598 nur 503 Sitze hätte. Angesichts solch exorbitanter Verluste auch finanzieller Art, vermutet Simon, dass die Parteien nicht länger zusehen, wie die Wahlbeteiligung weiter in den Keller geht. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Je geringer die Wahlbeteiligung, so Wulf-Dietrich Simons Grundformel, desto weniger Sitze in den Parlamenten, beziehungsweise Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten. Der Petent vom Bleiberg gibt in einer Beispielrechnung für den nordrhein-westfälischen Landtag eine Zielwahlbeteiligung von 75 Prozent der Wahlberechtigten vor.

Zielwahlergebnis absolut gesetzt

Tatsächlich gingen bei den NRW-Landtagswahlen im Jahre 2012 aber nur 59,6 Prozent der Wahlberechtigten an die Urnen, also volle 15,4 Prozent weniger. Vom Zielwahlergebnis, das bei dieser Rechnung absolut gesetzt wird (100 Prozent), weicht das genau 20,53 Prozentpunkte ab.

Und um 20,53 Prozent will der Gesuchsteller folgerichtig auch die Zahl der Sitze für die einzelnen Parteien im Landtag von 181 auf 144 Mandate kürzen. Das, vermutet Simon, wird den politischen Gruppierungen sehr weh tun, weil die damit verbundenen Diäten ausbleiben und weniger Leute aus den eigenen Reihen mit politischen Mandaten ausgestattet werden könnten.

Der Strempter Ortsvorsteher Wulf-Dietrich Simon hat am 30. September zwei Petitionen an den Düsseldorfer Landtag und den Deutschen Bundestag versendet. Er schlägt den Petitionsausschüssen eine Änderung der Wahlgesetze vor, nach der die Zahl der Parlamentssitze von der Wahlbeteiligung abhängig gemacht wird. Bei schlechter Wahlbeteiligung sinkt die Zahl der Sitze und damit die Einnahmen der Parteien und ihrer Mandatsträger. Simon findet, das schaffe Anreiz für die politischen Gruppierungen, sich vehementer um Bürgergunst und Wählerstimmen zu bemühen. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress
Der Strempter Ortsvorsteher Wulf-Dietrich Simon hat am 30. September zwei Petitionen an den Düsseldorfer Landtag und den Deutschen Bundestag versendet. Er schlägt den Petitionsausschüssen eine Änderung der Wahlgesetze vor, nach der die Zahl der Parlamentssitze von der Wahlbeteiligung abhängig gemacht wird. Bei schlechter Wahlbeteiligung sinkt die Zahl der Sitze und damit die Einnahmen der Parteien und ihrer Mandatsträger. Simon findet, das schaffe Anreiz für die politischen Gruppierungen, sich vehementer um Bürgergunst und Wählerstimmen zu bemühen. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Der Bundestag hätte nach dem Berechnungsmodell, das Wulf-Dietrich Simon auch dem Petitionsausschuss in Berlin vorschlägt, angesichts des Wahlergebnisses von 2013 statt der tatsächlich vergebenen 598 nur 503 Sitze.

Allerdings hat Wulf-Dietrich Simon in dieser Petition die Messlatte höher gelegt als für Land, Kreis und Kommunen. Deutschlandweit schlägt er eine Zielwahlbeteiligung von 85 Prozent vor. Dem Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtages nur die genannten 75 Prozent, für den Kreistag und die Stadt- und Gemeinderatswahlen legt der Strempter Ortsvorsteher und Kreistagsabgeordnete eine Zielwahlbeteiligung von 65 Prozent zugrunde. Damit verfügte der Euskirchener Kreistag zur Stunde nicht über 46 Sitze, sondern nur über 39. Und der Stadtrat Mechernich hätte statt 32 nur 26 Mandate.

Demokratisches Grundrecht

In der von Simon und Ohnrich verfassten Petition heißt es unter anderem: „Seit mehr als 25 Jahren sinkt die Beteiligung bei Wahlen. Wahlmüdigkeit und Parteienverdrossenheit sind sicher nicht die alleinigen Ursachen, dennoch dürften beide die wichtigsten Gründe für eine Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen bei nahe 70 und bei Landtagswahlen bei schon unter 50 Prozent darstellen.“

Es gebe eine Reihe von Vorschlägen, was zu tun sei, von „laufen lassen“ bis zur Einführung einer Wahlpflicht oder Möglichkeiten wie „Kumulieren und Panaschieren“, heißt es weiter. „Allerdings glaube ich“, schreibt Wulf-Dietrich Simon, „dass es unabdingbar ist, dass sich die Parteien selbst dazu aufraffen müssen, die Wähler an die Wahlurne zu holen.“ Um diesen Druck zu verstärken, schlägt er dem Gesetzgeber in Berlin und Düsseldorf das beschriebene Modell vor.

Es hat für Wulf-Dietrich Simon den angenehmen Nebeneffekt, dass die Bedeutung der Direktmandate steigt und die der Reservelisten sinkt. Damit besitze „der Wähler mit der Erststimme ein stärkeres Mitwirkungsrecht“.

Es ist ein demokratisches Grundrecht in der Bundesrepublik Deutschland, dass sich jeder Bürger mit einer Petition (lat. „petitio“ = Bittschrift, Gesuch, Eingabe) an seine Volksvertretung wenden kann. Dabei wird grundsätzlich zwischen Ersuchen, also wie im Fall von Wulf-Dietrich Simon, und Beschwerden unterschieden.

pp/Agentur ProfiPress