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Warnung vor “vorauseilendem Gehorsam”

Warnung vor “vorauseilendem Gehorsam”
In Sachen Dichtheitsprüfung lässt die Stadt Mechernich die Bürger nicht allein – Als Moderatorin möchte sie das Gesetz in den einzelnen Stadtgebieten in konzertierten Aktionen umsetzen lassen und den Hausbesitzern die Möglichkeit geben, gemeinsam eine Firma zu beauftragen, um die Kosten niedrig zu halten
Mechernich – Über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen herrscht nach wie vor viel Unkenntnis. Mancher Bürger hat sich bereits verunsichern lassen und ist an einen “Kanalhai” geraten, der diese Leistung entweder ohne den nötigen Sachverstand oder viel zu teuer durchgeführt hat. Der 1. Betriebsleiter der Mechernicher Stadtwerke, Helmut Schmitz, warnt die Bürger jetzt eindringlich vor “vorauseilendem Gehorsam”. Es sei zwar richtig, dass die Dichtheitsprüfungen grundsätzlich bis zum Jahre 2015 vorgenommen werden müssten, doch könne die Stadt Mechernich sich zunächst einmal an ihr Abwasserbeseitigungskonzept halten. Dies bedeute zum Beispiel, dass wenn ohnehin für ein Stadtgebiet eine Kanalsanierung vorgesehen sei, eine Dichtheitsprüfung auch noch bis zum Jahr 2020 oder gar bis 2025 aufgeschoben werden könne. “Wir sind nicht an den Termin in 2015 gebunden, wenn wir dafür eine Begründung vorlegen können”, so Schmitz.
Auch der 2. Betriebsleiter, Karl Hansen, mahnte zur Besonnenheit. “Die Bürger sollten erst reagieren, wenn die Stadt auf sie zukommt”, sagte er. Wenn es aber soweit sei, dann sollte man sich vorher genau darüber informieren, ob die Firma, die man beauftrage, auch über genügend Fachkunde verfüge. Beim Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) könne man via Internet Listen einsehen, in denen ortsnahe Betriebe verzeichnet seien. Eine ausgestellte Dichtheitsbescheinigung habe mindestens 20 Jahre Gültigkeit.
Laut Paragraph 61a des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) sei die Gemeinde verpflichtet, “die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten”. Aus diesem Grund, so Schmitz, habe man das Thema jetzt auch erstmals in die Politik getragen. Bereits in der zweiten Jahreshälfte wolle man unter Einschaltung eines Fachbüros konkrete Schritte unternehmen, wobei insbesondere das gesamte Stadtgebiet in einzelne Bereiche, die dann per Satzung nach und nach der Dichtheitsprüfung unterzogen würden, eingeteilt werden müsse. Die Fristen würden dann unter anderem im Bürgerbrief veröffentlicht, so dass jeder Hausbesitzer wisse, für wann er seine Dichtheitsbescheinigung spätestens vorzulegen habe.
Die Stadt selber hat bereits bei der Neuverlegung ihrer öffentlichen Kanalnetze darauf geachtet, dass alle Rohre bis zu den Grundstücksgrenzen per Druckverfahren auf Dichtheit geprüft wurden. “Bei den Prüfungen, die in den per Satzung festgelegten Ortsteilen durchgeführt werden, müssen vom Hauptkanal aus alle erdbedeckten Leitungen im öffentlichen Bereich sowie auf einem Privatgrundstück, die Schmutzwasser transportieren oder transportieren können, vom Bürger selbst beauftragt und auch finanziert werden”, so Hansen.
TV-Befahrung reicht aus
“Unser Ziel ist es dabei, per Satzung festzulegen, dass für bestehende Leitungen eine optische Prüfung ausreichend ist”, so Schmitz. Dies sei auch das gängige Verfahren und bedeute, dass der Bürger seine Leitungen keinen aufwendigen Luft- oder Wasserprüfungen unterziehen müsse, sondern dass eine Befahrung mit einer Kamera ausreiche. Anders dagegen bei Neubauten: Hier sei zwingend vorgeschrieben, dass die Anschlüsse “abgedrückt” werden müssten, was bedeutet, dass hier eben eines der Druckverfahren zu wählen ist. “Häuslebauer sollten daher ab sofort schon darauf achten, dass sie bereits zum Zeitpunkt des Neubaus auf eine Druckprüfung hinwirken, die sie 2015 vorlegen müssen”, so Hansen. So könne man von der ausführenden Firma beispielsweise verlangen, dass diese die Dichtigkeit der von ihr verlegten Leitung auch nachweise. Dies gehöre mit zum Gewährleistungsanspruch.
“Die Stadt möchte versuchen, die Dichtheitsprüfungen jeweils für einen Stadtteil als konzertierte Aktion laufen zu lassen”, so Schmitz. Denn hierbei könnten für die Bürger Preisvorteile herausspringen. Es sei also besser noch abzuwarten, statt bereits im Alleingang eine Firma zu beauftragen.
IM KASTEN:
Typische Schäden in den Abwasserleitungen sind Risse im Anschluss, einragende Dichtungen, Wurzeleinwuchs und verschobene Rohrverbindungen. Bei einer notwendigen Sanierung muss jedoch nicht gleich der Bagger kommen. Bei der so genannten Inlinersanierung wird beispielsweise ein besonderer Schlauch in das schadhafte Rohr eingeführt, der von selber aushärtet. Eine fachgerechte Dichtheitsprüfung kostet mindestens 250 Euro.
Ziel der Prüfungen ist es, dass Schmutzwasser nicht mehr länger über defekte Abwasserleitungen gewissermaßen im Vorgarten der privaten Grundstücke versickert, sondern in den Kläranlagen gereinigt wird. Fachleute nehmen an, dass gut 70 Prozent der privaten Abwasserleitungen Undichtigkeiten aufweisen. Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung besteht übrigens schon seit 1996. Damals war diese in der Landesbauordnung festgeschrieben, ab 2007 ist sie jedoch Bestandteil des Landeswassergesetzes NRW.

www.lanuv.nrw.de

pp/Agentur ProfiPress

Manfred Lang

13.07.2010