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Urteil wird am 4. Oktober verkündet

Urteil wird am 4. Oktober verkündet
Verwaltungsgericht Aachen: Stadt Mechernich und Anwohner klagen gegen Biogasanlage – Befürchteter Lärm und Gestank wären für Zikkurat und Eifeltherme existenzbedrohend
Aachen/Mechernich – Nach vierstündiger Verhandlung endete am frühen Montagnachmittag ein Termin vor der 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes Aachen, bei dem es um die geplante Biogasanlage in Firmenich ging. Anschließend zog sich das Gericht unter Vorsitz von Ulrich Eske zur Beratung zurück. Das Urteil soll am 4. Oktober, um 10 Uhr, verkündet werden.
Die Stadt Mechernich sowie zwei Privatpersonen aus Firmenich hatten Klage eingereicht, weil die Bezirksregierung Arnsberg das umstrittene Vorhaben genehmigt hatte. Befürchtet wird eine erhebliche Lärm- und Geruchsbelästigung nicht nur der umliegenden Anwohner, sondern auch für die Besucher der Zikkurat. Die Mistverarbeitungsanlage soll an der Tongrube Schönborn entstehen und den Abbau mit Energie versorgen – nur 230 Meter entfernt vom Erlebnisbad Eifel-Therme Zikkurat mit Saunagarten und Außenanlagen, Großdiskothek Ton-Fabrik, Bowling-und Entertainmentcenter BigBowl sowie Restaurant mit Außenterrasse.
Bereits vor drei Jahren hatte Johann Josef Wolf, der Betreiber der Firmenicher Kultur- und Freizeitfabrik Zikkurat, aufs Schärfste gegen die Pläne protestiert, durch die eine “ernste Existenzbedrohung für die gesamte Zikkurat” drohe.
Der Mechernicher Ratsherr und Fraktionsvorsitzende Konrad Hamacher, der die Verhandlung in Aachen gemeinsam mit Ortsvorsteher Toni Schröder verfolgte, wagt Optimismus. “Ich bin überzeugt, dass der Klage der Stadt stattgegeben wird.”
Sollte dies am 4. Oktober so sein, wäre die von der Bezirksregierung Aachen erteilte Genehmigung nach Bergrecht als rechtswidrig einzustufen. “Auch am heutigen Prozesstag konnte der Betreiber der Tongrube nicht nachweisen, dass er mindestens 50 Prozent der in der Biogasanlage erzeugten Energie selbst nutzt”, so Hamacher weiter. Dieser Nachweis sei aber Voraussetzung dafür, dass in der Sache nach Bergrecht und damit bei der Bezirksregierung Arnsberg als Nachfolgerin des früheren Bergamtes entschieden werde. Andernfalls wären die Stadt Mechernich selbst oder die Kreisverwaltung Euskirchen als übergeordnete Baubehörde für die Genehmigung zuständig.
Sollte Grubenbetreiber Schönborn am 4. Oktober als Verlierer aus der Verhandlung herausgehen, könnte er einen erneuten Bauantrag stellen.
Wie Konrad Hamacher weiter berichtete, hätten alle Beteiligten ausreichend Gelegenheit gehabt, ihre Standpunkte darzulegen. Für die Stadt Mechernich war Thomas Schiefer, Fachbereichsleiter Stadtplanung und –entwicklung in Begleitung des Rechtsanwaltes Dr. Felix Pauli vertreten.
pp/Agentur ProfiPress

Manfred Lang

23.09.2011