Land zahlt Soforthilfe
Einsatz von Bürgermeister Schick und Landrat Rosenke führte zum Umdenken in Düsseldorf – Anträge müssen bis zum 16. September eingereicht werden
Mechernich/Kreis Euskirchen – Der vehemente Einsatz von Mechernichs Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick hat sich ausgezahlt: Nach wochenlangen Bemühungen um finanzielle Unterstützung für die Opfer des Hochwassers vom 21. Juli kam nun die ersehnte Nachricht aus Düsseldorf: Das Land zahlt Privathaushalten bis zu 2.500 Euro. Soforthilfe gibt es darüber hinaus auch für Kleingewerbebetriebe sowie für Landwirte.
Diese erfreuliche Mitteilung machten Dr. Schick und Landrat Günter Rosenke in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz im Euskirchener Kreishaus. Auch der Kreis Euskirchen hatte sich beim NRW-Innenministerium intensiv für eine Hilfszahlung an die Hochwassergeschädigten stark gemacht. Bei der Pressekonferenz informierten neben Schick und Rosenke auch der Mechernicher Fachbereichsleiter Johannes Schnichels sowie Achim Blindert, zuständiger Geschäftsbereichsleiter bei der Kreisverwaltung und Marcus Derichs, persönlicher Referent des Landrates, was Betroffene tun müssen, um an das Geld zu kommen.
„Zwei Daten sind wichtig“, betonte Rosenke, „Hilfe erhalten ausschließlich die Opfer des Unwetters vom 21. Juli, und die Anträge müssen bis zum 16. September eingereicht sein.“ Bereits kurz nach Bekanntwerden der guten Nachricht liefen die Telefone bei der Kreisverwaltung heiß.
Der Ablauf sieht folgendermaßen aus: Anträge können von den Betroffenen im Internet heruntergeladen werden, und zwar sowohl auf der Homepage des Kreises Euskirchen als auch auf der städtischen Homepage www.mechernich.de (siehe unten). Außerdem können Antragsformulare auch in Papierform bei den Verwaltungen abgeholt werden. Bis zum Stichtag können die ausgefüllten Anträge im Mechernicher Rathaus bei Dennis Müller, d.mueller@mechernich.de, Zimmer 118 eingereicht werden. Die Anträge werden bei der Stadt Mechernich geprüft und dann zur weiteren Bearbeitung an die Kreisverwaltung weitergeleitet. „Anträge, die nach dem 16. September eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden“, betonte Rosenke. Wer Fragen hat, kann sich unter Tel. 0 22 51 / 15-125 (Frank Fritze, Karin Recker) oder per E-Mail an soforthilfe-starkregen@kreis-euskirchen.de wenden.
Liegt der maximale Höchstbetrag für Privathaushalte bei 2.500 Euro, so erhalten Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro, sofern der Schaden mindestens 10.000 Euro beträgt. Die Kreisverwaltung wird nach der Antragsgenehmigung keinen Bescheid erteilen, sondern das Geld direkt auszahlen.
Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick erinnerte noch einmal an das Ausmaß des Unwetters am 21. Juli, bei dem von etwas mehr als 600 Einsätzen alleine 584 im Stadtgebiet Mechernich registriert wurden. Die von der Messstation an der Deponie in Strempt erfasste Regenmenge habe 92,3 Millimeter in 90 Minuten betragen. „Hochgerechnet waren das 171 Liter Niederschlag pro Sekunde und Hektar – Wassermengen, wie ich sie noch nicht erlebt habe“, so Dr. Schick. Der Bürgermeister berichtete von besonders dramatischen Fälle in Kommern, wo einige Häuser seit dem Hochwasser unbewohnbar seien und vermutlich auch blieben. Fünfstellige Schadenssummen seien keine Seltenheit. Die Zahl der besonders betroffenen Privathaushalte liege bei zirka 120, hinzu kommen gut ein Dutzend kleine Gewerbebetriebe. Landwirte seien hingegen nicht so stark in Mitleidenschaft gezogen worden.
Der außergewöhnliche Starkregen und die enorme Zahl der Einsätze und nicht zuletzt die Hartnäckigkeit von Bürgermeister Schick habe letztlich in Düsseldorf zu einem Umdenken geführt, sagte Landrat Rosenke. „Die Ausnahmesituation im Stadtgebiet Mechernich war mindestens so gravierend wie am Niederrhein“, stellte er klar.
Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick und Landrat Günter Rosenke äußerten beide ihr Bedauern angesichts der Tatsache, dass ähnlich betroffene Haushalte im Zülpicher Stadtgebiet leer ausgingen. „In Schwerfen und Sinzenich ist kein Tropfen Regen gefallen, aber die Bäche sind trotzdem übergelaufen und die Keller damit auch. Das ist bedauerlich, aber irgendwo muss ein Schnitt gemacht werden“, erklärte Rosenke die Vorgehensweise des NRW-Innenministeriums.
Trotz seiner Freude darüber, dass es nun doch eine Soforthilfe gibt und auch vor dem Hintergrund der Kommerner Benefizveranstaltung, die gemeinsam mit anderen Aktionen mehr als 100.000 Euro an Spenden ergab und der ausgesprochen großen Nachbarschaftshilfe stellte Bürgermeister Schick eines unmissverständlich klar: „Solche Schäden dürfen nicht sozialisiert werden. Die Bürger müssen selbst Vorsorge treffen und Elementarschädenversicherungen abschließen.“
pp/Agentur ProfiPress