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Kreuserstift: Kündigung ist rechtens

Ex-Geschäftsführer unterlag erneut vor Gericht

Mechernich – Eine erneute Niederlage musste vor Gericht der Ex-Geschäftsführer der Mechernicher Pflegeeinrichtung Kreuserstift hinnehmen. Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Köln unter der Vorsitzenden Richterin Dr. Ulrike von Ascheraden erklärte die fristlose Kündigung für rechtens. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht gegen dieses Urteil ist nicht zugelassen. Nachdem das Arbeitsgericht Bonn auch die zweite Kündigung als rechtens bestätigt hatte, war der Angeklagte in Berufung gegangen – erfolglos, wie die jetzt stattgefundene Verhandlung am Landesarbeitsgericht Köln ergab.

Der Redakteur Klaus Pesch von der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnische Rundschau) schreibt: „Schon die erste Kündigung vom 27. Januar 2016, die das Arbeitsgericht Bonn noch verworfen hatte, habe rechtlichen Bestand, so die Richterin. Der Geschäftsführer habe nämlich öffentlich verkündet, der frühere erste Vorsitzende des Kuratoriums habe Gelder in erheblichem Maße veruntreut. Dies sei eine ‚existenzielle Beschuldigung‘, die er in dem Gremium, für das er Verantwortung trage, also dem Kuratorium, habe vorbringen müssen. Er sei mit diesem Vorwurf jedoch an diesem vorbei an die Öffentlichkeit gegangen.“ Damit, erklärte Richterin Ulrike von Ascheraden, habe er seine grundlegenden Pflichten als Geschäftsführer verletzt.

Das Landesarbeitsgericht in Köln erklärte jetzt die fristlose Entlassung des Ex-Geschäftsführers des Mechernicher Kreuserstiftes für rechtens. Trotz der Turbulenzen genießt die dort geleistete Pflege einen anerkannt guten Ruf, wie auch eine Überprüfung durch die Heimaufsicht ergab. Foto: pp/Agentur ProfiPress
Das Landesarbeitsgericht in Köln erklärte jetzt die fristlose Entlassung des Ex-Geschäftsführers des Mechernicher Kreuserstiftes für rechtens. Trotz der Turbulenzen genießt die dort geleistete Pflege einen anerkannt guten Ruf, wie auch eine Überprüfung durch die Heimaufsicht ergab. Foto: pp/Agentur ProfiPress

Pesch zitiert Richterin Ulrike von Ascheraden, die beim Lesen der Akte vom Kreuserstift den Eindruck eines „Selbstbedienungsladens“ gewonnen habe. Leidtragende seien die Stiftung und die Menschen, die dort betreut werden. Der Angeklagte hatte unter anderem eigenmächtig sein Gehalt auf 12.000 Euro monatlich erhöht.

Über die finanziellen Forderungen wird in einer weiteren Verhandlung beim Arbeitsgericht Bonn entschieden. Die Richterin summierte, wenn man Klage und Widerklage zusammenrechne, stritten die beiden Parteien derzeit um eine Summe von 1,4 Millionen Euro. Sie warf dem Kuratorium gravierende Fehler und eine mangelnde Kontrollfunktion vor. Es trage Mitverantwortung dafür, dass die Dinge aus dem Ruder gelaufen seien.

Bereits in früheren Berichten war ausdrücklich betont worden, dass das finanzielle Gebaren des ehemaligen Geschäftsführers nicht die anerkannt gute Arbeit tangiere, die in der Pflegeeinrichtung geleistet werde. Das hatte eine Überprüfung der Heimaufsicht ergeben, die diese aufgrund der Querelen vorgenommen hatte. Zum neuen Kuratoriumsvorsitzenden und neuen Geschäftsführer wurde Adrian Grüter bestellt.

pp/Agentur ProfiPress