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Hilfe bei der Grundsteuererklärung

Noch zwei Monate Zeit: Grundsteuerwerte werden in Deutschland neu berechnet – Feststellungserklärung bis Ende Oktober beim Finanzamt abgeben – Infoseite (Finanzverwaltung NRW): www.grundsteuer.nrw.de

Mechernich – Noch immer sind viele Bürger – auch in der Stadt Mechernich – ratlos oder unsicher, ob sie die Grundsteuererklärung richtig verstanden und ausgefüllt haben. Oder sie haben die Angelegenheit bis heute vor sich hergeschoben.

Die Mechernicher Stadtverwaltung betont die ausschließliche Zuständigkeit der Finanzbehörden und bedauert, keine Auskünfte zu den Informationen der Finanzverwaltung NRW geben zu können. „Es gibt aber im Internet einige Hilfestellungen“, so Lothar Hilgers von der Stadtverwaltung Mechernich.

Für jede Immobilie – hier in der Mechernicher City - muss eine Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden. Das Grundsteuerteam des Steuerbüros Heinen, L´homme, Weishaupt und Partner erklärte Medienvertretern, worauf bei der neuen Grundsteuerreform geachtet werden muss und wo das Steuerbüro unterstützen und helfen kann. Luftbild: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress
Für jede Immobilie – hier in der Mechernicher City – muss eine Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden. Das Grundsteuerteam des Steuerbüros Heinen, L´homme, Weishaupt und Partner erklärte Medienvertretern, worauf bei der neuen Grundsteuerreform geachtet werden muss und wo das Steuerbüro unterstützen und helfen kann. Luftbild: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Zum Beispiel ein Video unter dem Link www.youtube.com/watch?v=4gxgh467_BU (Grundsteuer: Ausfüllen der Formulare in ELSTER Schritt für Schritt – YouTube) oder www.youtube.com/results?search_query=grundsteuerreform oder www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform Auch das Magazin in der Dienstagsausgabe (30. August) des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bringt eine Anleitung zum richtigen Ausfüllen der Formulare.

Auch die in Mechernich, Schleiden und Heimbach niedergelassene Steuerkanzlei Heinen, L’homme, Weishaupt & Partner bietet Hilfe an. Sie macht darauf aufmerksam, dass mit Beginn des Jahres, Stichtag 1. Januar 2022, die Einheiten, die der Grundsteuer zugrunde liegen, neu bewertet werden.

Grundstückseigentümer müssen deshalb für jedes bebaute oder unbebaute Grundstück sowie für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben – oder eine Steuerberatungskanzlei damit beauftragen.

Die Finanzverwaltung NRW bietet eine Infoseite zur Grundsteuerreform unter www.grundsteuer.nrw.de Hier ein Ausschnitt aus der Bekanntgabe der Finanzverwaltung. Screenshot: Henri Grüger/Finanzverwaltung NRW/pp/Agentur ProfiPress
Die Finanzverwaltung NRW bietet eine Infoseite zur Grundsteuerreform unter www.grundsteuer.nrw.de Hier ein Ausschnitt aus der Bekanntgabe der Finanzverwaltung. Screenshot: Henri Grüger/Finanzverwaltung NRW/pp/Agentur ProfiPress

„Die Grundsteuer wird auch künftig in drei Schritten berechnet: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Anders als bisher hängt der Grundstückswert jedoch vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird“, erklärt das Grundsteuerteam der Kanzlei Heinen, L’homme, Weishaupt und Partner. Eine Rolle spielten außerdem die Fläche des Grundstücks, die Art der Gebäude sowie deren Alter.

Von Seiten der Finanzverwaltung NRW gibt es eine Infoseite rund um das Thema (www.grundsteuer.nrw.de). Darüber hinaus wurden einige Bürger oder Haushalte vom Finanzamt per Post kontaktiert. Wer bisher noch keine Aufforderung per Post erhalten hat, ist trotzdem zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet und muss tätig werden.

Laut der Grundsteuerhotline der Finanzverwaltung NRW werden Eigentümer von betrieblichen bzw. gewerblichen Grundstücken nicht explizit angeschrieben.

Die Mechernicher Stadtverwaltung betont noch einmal die ausschließliche Zuständigkeit der Finanzbehörden und bedauert, keine Auskünfte zu den Informationen der Finanzverwaltung NRW geben zu können.

Neu berechnete Grundsteuer ab 2025

Die Feststellungserklärung soll auf elektronischem Weg über die Steuer-Onlineplattform „Elster“ (www.elster.de) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 beim Lagefinanzamt des Grundstücks eingereicht werden. Die Finanzämter ermitteln daraus den Grundsteuerwert und erstellen einen entsprechenden Bescheid, der an die jeweiligen Eigentümer, sowie an die Stadt oder die Gemeinden weitergeleitet wird. Dort wird mit dem Hebesatz die zu zahlende Grundsteuer festgesetzt. Die neue Grundsteuer wird dann allerdings erstmals ab dem 1. Januar 2025 erhoben.

„Die Steuerberatungskanzlei Heinen, L’homme, Weishaupt und Partner an den Standorten in Mechernich, Schleiden und Heimbach kann für Grundstückseigentümer die Erstellung der Feststellungserklärung übernehmen“, erklärt das Grundsteuerteam vor Medienvertretern.

Dafür seien lediglich folgende Informationen/Unterlagen nötig: Lage des Grundstückes (Adresse, Gemarkung und Flurstück), Größe des Grundstücks, Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Grundstücksart, Wohnfläche, Anzahl Garagen, Baujahr, aktueller Grundbesitzabgabenbescheid. Kontakt: info@hlw-stb.de

pp/Agentur ProfiPress