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Grundstückseigentümer müssen sich erklären

Stichtag 1. Januar 2022: Grundsteuerwerte werden in Deutschland neu berechnet – Grundstückseigentümer müssen bis Ende Oktober 2022 Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben

Schleiden/Mechernich/Kall/Hellenthal – Mit Beginn des Jahres, Stichtag 1. Januar 2022, müssen die Einheiten, die der Grundsteuer zugrunde liegen, neu bewertet werden. Grundstückseigentümer müssen deshalb für jedes bebaute oder unbebaute Grundstück sowie für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben – oder eine Steuerberatungskanzlei damit beauftragen.

Marie Krämer von der Steuerberatungskanzlei Heinen, L’Homme, Weishaupt und Partner an den Standorten in Mechernich, Schleiden und Heimbach erstellt für Grundstückseigentümer die Feststellungserklärung Grundsteuer. Dafür sund folgende Informationen/Unterlagen nötig: Lage des Grundstückes (Adresse oder Gemarkung und Flurstück), Größe des Grundstücks, Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Grundstücksart, Wohnfläche, Anzahl Garagen, Baujahr. Kontakt: info@hlw-stb.de Foto: pp/Agentur ProfiPress

Darauf macht die Kanzlei Heinen, L’homme, Weishaupt und Partner mit Niederlassungen in Schleiden, Mechernich und Heimbach aufmerksam. „Die Grundsteuer wird auch künftig in drei Schritten berechnet: Wert x Steuermesszahl x Hebesatz. Anders als bisher hängt der Grundstückswert jedoch vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird“, erklärt Marie Krämer von der genannten Kanzlei. Eine Rolle spielten außerdem die Fläche des Grundstücks, die Art der Gebäude sowie deren Alter.

Neu berechnete Grundsteuer ab 2025

Die Feststellungserklärung soll auf elektronischem Weg über die Steuer-Onlineplattform „Elster“ (www.elster.de) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 beim Lagefinanzamt des Grundstücks eingereicht werden. Die Finanzämter ermitteln daraus den Grundsteuerwert und erstellen einen entsprechenden Bescheid, der an die jeweilige Stadt oder Gemeinde weitergeleitet wird. Dort wird mit dem Hebesatz die zu zahlende Grundsteuer festgesetzt. Die neue Grundsteuer wird dann allerdings erstmals ab dem 1. Januar 2025 erhoben.

„Die Steuerberatungskanzlei Heinen, L’Homme, Weishaupt und Partner an den Standorten in Mechernich, Schleiden und Heimbach kann für Grundstückseigentümer die Erstellung der Feststellungserklärung übernehmen“, erklärt Marie Krämer vor Medienvertretern.

Dafür seien lediglich folgende Informationen/Unterlagen nötig: Lage des Grundstückes (Adresse oder Gemarkung und Flurstück), Größe des Grundstücks, Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Grundstücksart, Wohnfläche, Anzahl Garagen, Baujahr. Kontakt: info@hlw-stb.de

pp/Agentur ProfiPress