Bürgerservice und Quellenschutz
Archivare des Kreises Euskirchen trafen sich im Mechernicher Ratssaal zur Arbeitstagung – Digitale Nutzung des Archivguts gehört zum Service – Bewusstsein dafür schärfen, die Rechte an den Quellen zu beachten
Mechernich – Die Vor- und Nachteile bei der Nutzung von Medien in der Archivarbeit bildeten einen Schwerpunkt bei der Arbeitskreissitzung der Archivare im Kreis Euskirchen. Die Vertreter der städtischen Archive hatten sich im Mechernicher Ratssaal versammelt, um sich über neue Benutzungsformen insbesondere im Hinblick auf Rechte und Service auszutauschen.
Konkret ging es vor allem darum, ob den Nutzern der Archive erlaubt werden sollte, das Material zu fotografieren. Abzuwägen galt hier der Service gegenüber den Archivbesuchern auf der einen und der Schutz der Rechte an dem jeweiligen Material auf der anderen Seite. „Heute besitzt jeder ein Handy oder einen Fotoapparat, mit dem alles per Knopfdruck aufgenommen werden kann“, so Dr. Hans-Werner Langbrandtner von der LVR-Archivberatung. Wenig geschärft sei aber gleichzeitig das Bewusstsein um den Quellenbezug, denn Rechteinhaber bleiben natürlich die jeweiligen Gemeindearchive. Diese können die Weiterverwendung aber letztendlich nicht kontrollieren.
Als Lösungsansatz wurde erarbeitet, den Nutzern nicht die gesamten Archivalien, sondern nur die benötigten Teile digital mitzugeben sowie die Versicherung einzuholen, dass das Archivgut nur als so genannte Benutzungskopie verwendet wird. Denn grundsätzlich, so Langbrandtner, gehöre das digitale Material „zum modernen Service dazu“.
Ebenfalls auf der Tagungsordnung der Archivare standen die Regelungen des Archivgesetzes NRW, das jüngst geändert wurde. Die Arbeitstagungen der Archivare aus dem Kreisgebiet dienen dazu, einen Austausch zwischen den Beteiligten zu schaffen, die vor Ort in den Verwaltungen häufig als Einzelkämpfer unterwegs sind.
pp/Agentur ProfiPress