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Auch Vereine sind antragsberechtigt

Darauf weist der Bundestagsabgeordnete Detlef Seif hin – Das Antragsverfahren soll demnach schnellstmöglich eröffnet werden

Mechernich/Kreis Euskirchen – Auch Vereine erhalten, unabhängig vom Vereinszweck, finanzielle Hilfen im Rahmen der Aufbauhilfe. Voraussetzung ist, dass sie Träger sozialer oder kultureller Infrastruktur sind. Hierauf weist der Bundestagsabgeordnete Detlef Seif hin, nach Rücksprache mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung.

Auch Schützenvereine und Sportvereine fallen demnach unter die Förderung. Seif: “Mich haben in der vergangenen Woche viele Anfragen erreicht. Ich kann die Vereine aber beruhigen. Sie werden Hilfen bekommen.” Das Antragsverfahren für Vereine werde schnellstmöglich eröffnet. Das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung arbeite mit Hochdruck an einem Leitfaden für Vereine, sei ihm versichert worden.

Vereine stellen dann künftig einen sogenannten Antrag nach Nr. 6 der Förderrichtlinie zur Aufbauhilfe. Sie müssen nach Ziffer 6.5.3.3 der Förderrichtlinie einen Wiederaufbauplan erstellen und in der Regel von der Stadtverwaltung bestätigen lassen. Sobald das Antragsverfahren eröffnet ist, würden entsprechende Muster auf der Internetseite des Ministeriums bereitgestellt.

pp/Agentur ProfiPress