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„Zeit, reinen Tisch zu machen“

Steuertipp der in der Stadt Mechernich, Schleiden und Heimbach ansässigen Eifeler Traditionskanzlei „Heinen, L’homme, Weishaupt“ zu Selbstanzeigen

Kanzleigründer Hajo Heinen (ganz rechts) mit der Mechernicher Belegschaft, ganz links seine Mitinhaberin Claudia Weishaupt, Dritter von links sein Sozius und Mechernicher Niederlassungsleiter Heinz L'homme. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Schleiden/Heimbach – Im ersten Halbjahr 2013 haben sich in Deutschland so viele mutmaßliche Steuerhinterzieher selbst angezeigt wie noch nie zuvor. Bundesweit gingen bis jetzt bei den Finanzämtern 14.549 Anzeigen ein — das sind fast genauso viele wie insgesamt im Jahr 2012.

Der deutliche Anstieg von Selbstanzeigen geht aus Sicht von Experten wie dem Steuerberater Heinz L‘homme von der Steuerkanzlei „Heinen, L’homme, Weishaupt“ mit Niederlassungen in Mechernich, Schleiden und Heimbach auf die Steueraffäre um Uli Hoeneß zurück. Der Präsident des FC Bayern München hatte sich im Januar selbst angezeigt, um Vermögen von einem Schweizer Konto nachträglich zu versteuern.

Heinz L‘homme: „Durch die Berichterstattung der vergangenen  Wochen und Monate ist vielen Steuerhinterziehern offenbar erst richtig klar geworden, dass das Entdeckungsrisiko angesichts des Ankaufs von Steuer-CDs, den immer wieder auftretenden Datenlecks bei Auslandsbanken und dem zunehmenden Informationsaustausch innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sehr hoch ist.“

Ab einem Betrag von 50.000 Euro werde bei Steuerhinterziehung laut Rechtsprechung eine Geldstrafe fällig, ab 100.000 Euro drohe eine Freiheitsstrafe. Ab einem Betrag von einer Million Euro halten die Gerichte sogar Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren ohne Aussetzung zur Bewährung für angemessen.

Heinz L‘homme von der Kanzlei „Heinen, L’homme, Weishaupt“: „Jetzt ist die Zeit, um reinen Tisch zu machen.“ Mit der strafbefreienden Selbstanzeige habe der Staat in § 371 Abgabenordnung (AO) dem Bürger die Möglichkeit geschaffen, den Weg in die Steuerehrlichkeit zurückzufinden.

Durch die Selbstanzeige müsse das Finanzamt in die Lage versetzt werden, neue Steuerbescheide erlassen zu können. Also müsse die Selbstanzeige alle Angaben umfassen, die vorher unrichtig waren oder unterlassen wurden, so Heinz L‘homme. Voraussetzung für die Straffreiheit sei, dass die hinterzogenen Steuern in voller Höhe in der vom Finanzamt gesetzten Frist nachgezahlt werden. Der Steuerhinterzieher müsse folglich die hinterzogenen Steuern zahlen –  zuzüglich Hinterziehungszinsen.
„War die Selbstanzeige rechtzeitig (also kein Ausschlussgrund), vollständig und sind die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt worden, so kann keine Bestrafung mehr wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) erfolgen“, so der Steuerexperte der Eifeler Kanzlei „Heinen, L`homme, Weishaupt“.

Insbesondere in folgenden Fällen sei eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich:

  1. das Finanzamt hat die Tat bereits entdeckt,
  2. das Finanzamt hat Ihnen bzw. Ihrem steuerlichen Vertreter bereits zuvor eine Ihren Betrieb betreffende Prüfungsanordnung bekannt gegeben,
  3. das Finanzamt hat ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet und bekannt gegeben,
  4. ein Amtsträger der Finanzbehörde steht zwecks Durchführung von steuerlichen Prüfungshandlungen bereits „vor der Tür“ oder
  5. die Summe der hinterzogenen Steuern eines Jahres bezogen auf eine Steuerart übersteigt einen Betrag von 50.000 Euro. In diesen Fällen wird von einer weiteren Strafverfolgung nach § 398a AO nur dann abgesehen, wenn Sie die Steuerschuld in der vom Finanzamt gesetzten Frist begleichen und zusätzlich einen Geldbetrag in Höhe von 5 Prozent der hinterzogenen Steuern an die Staatskasse zahlen.

Was kann man unternehmen, wenn kurzfristig keine genauen Angaben über die Besteuerungsgrundlagen zur Verfügung stehen? Heinz L‘homme: „Der Steuerpflichtige kann einen Vorschlag zur Schätzung machen, der jedoch genau begründet sein muss. Diese Schätzung sollte eher zu hoch gegriffen sein als zu niedrig, da sonst der die Schätzung übersteigende Betrag nicht von der Selbstanzeige erfasst wird.“

Die Steuerberatungskanzlei Heinen, L`homme und Weishaupt in Mechernich, Schleiden  und Heimbach ist übrigens unlängst nach abgeschlossenem Prüfverfahren von der Gütersloher Bertelsmann-Stiftung mit dem Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet worden.

Damit wird der 30 Mitarbeiter zählenden Eifeler Traditionskanzlei der Inhaber Hans-Josef Heinen, Heinz L’homme und Claudia Weishaupt eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik attestiert, die auf individuelle Lebenssituationen der Mitarbeiter eingeht und zu einer gesunden Balance zwischen Beruf und Privatleben beiträgt. (pp)